BWL für Dummies. Tobias Amely
mit anderen Partnern zu teilen und gleichzeitig mit dem Privatvermögen voll zu haften, könnte sich die Eigenkapitalausstattung durch die Wahl einer OHG, in der dann die anderen Gesellschafter ebenfalls eigenes Kapital bereitstellen, erhöhen lassen. Gleichzeitig wäre damit auch die Möglichkeit, Fremdkapital zu beziehen, verbessert.
Wenn Sie die Geschäftsführung nicht mit anderen teilen wollen, aber dennoch die Kapitalbasis durch Aufnahme von Kapitalgebern verbreitern wollen, dann könnten Sie eine KG wählen, denn Kommanditisten steuern mit ihren Einlagen zwar etwas zum Eigenkapital bei, sind von der Geschäftsführung jedoch ausgeschlossen. Allerdings haften die Kommanditisten dafür auch nur mit ihren Einlagen, während Sie als Komplementär voll mit Ihrem gesamten Vermögen haften.
Sollte es notwendig sein, ein sehr viel größeres Unternehmen mit einem erheblich größeren Kapitalbedarf zu gründen, dann ist eine Kapitalgesellschaft in Form einer AG ratsam. In diesem Fall kann durch die Ausgabe von Aktien das Eigenkapital wesentlich erhöht werden. Bei der Gründung müssen jedoch mindestens 50.000 Euro aufgebracht werden. Außerdem fallen Emissionskosten für die Aktienausgabe und nicht unbeträchtliche Publikationskosten an. Schließlich müssen bei der AG auch noch die Organe Vorstand und Aufsichtsrat eingerichtet sowie Hauptversammlungen abgehalten und finanziert werden.
Hinzu kommen Mischformen, die sich aus den genannten Formen ergeben:
GmbH & Co. KG: Dies ist eine Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementär.
KGaA beziehungsweise Kommanditgesellschaft auf Aktien: Hier fungiert die AG als ein Kommanditist.
GmbH & Co. KGaA: Die GmbH ist der Komplementär und die Aktionäre sind die Kommanditisten. Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass die Geschäftsführung bei einer Person bleiben kann, gleichzeitig die Haftung aller Beteiligten begrenzt wird und zusätzlich eine erheblich größere Kapitalbasis über die Kapitalmärkte erschlossen werden kann.
Unternehmergesellschaft (UG): Die UG ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die Sie schon mit nur einem Euro als Stammkapital gründen können, sie wird daher umgangssprachlich auch als Mini-GmbH bezeichnet. Mit der Gruppe der in Tabelle 1.2 nicht betrachteten Rechtsformen, die unter anderem Genossenschaften, Reedereien, Stiftungen, die Stille Gesellschaft, die Europa AG und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit umfasst, wird die Auswahl noch komplexer.
Gemeinsam ist man (manchmal) stärker: Verbindungen
Für Unternehmen ist es häufig vorteilhafter, sich zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben mit anderen Unternehmen zusammenzutun. In der Tat scheinen die Vorteile von Kooperationen verlockend und vielfältig:
Kooperationen können bei der Erschließung neuer Märkte hilfreich sein, und durch gemeinsame Werbung, Aufteilung der Märkte und Verkaufsniederlassungen können deutliche Verbesserungen beim Absatz erzielt werden.
Durch Kooperation in der Forschung und Entwicklung können oft aufgrund von Erkenntnis-, Informations- und Erfahrungsaustausch Synergieeffekte erzielt werden. Daraus ergeben sich Erfindungen, Innovationen und Kostenreduzierungen, die sonst nicht möglich wären. Angesichts der enormen Kosten wird eine eigenständige Forschung durch Kooperation manchmal überhaupt erst ermöglicht.
Spezialisierung und Arbeitsteilung in Bezug auf die Bereitstellung bestimmter Leistungen und Produkte kann durch Vermeidung von Doppelarbeiten zu Rationalisierungen und zur besseren Kapazitätsauslastung der Produktionsverfahren und den damit verbundenen Kosteneinsparungen führen. Dieselbe Wirkung hat die Nutzung von Größenvorteilen in der Produktion.
Gegenüber den Zulieferern können Einkaufsgemeinschaften stärkere Verhandlungspositionen und in der Folge bessere Konditionen erlangen. Durch eine gemeinsame Finanzierung werden oft größere Projekte überhaupt erst möglich.
Durch Verbindungen lassen sich merkliche Wettbewerbsvorteile erzielen, Kosten, Ressourcen und Zeit einsparen, Märkte erschließen sowie Informationen über andere Unternehmen erlangen.
Die Intensität und die Art der Unternehmensverbindungen können dabei durchaus unterschiedlich ausfallen. Die Skala dieser Verbindungen reicht von Kooperationsformen, bei denen die Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleiben, bis hin zum organisierten Zusammenschluss und der Verschmelzung der Unternehmen, in der die Selbstständigkeit mindestens eines Partners komplett aufgegeben wird. Mögliche Erscheinungsformen dieser Verbindungen sind:
stillschweigendes, nicht ausdrücklich abgesprochenes gleichförmiges Handeln
mündliche Vereinbarungen, die nicht vertraglich fixiert werden
die Bildung von Konsortien
der Zusammenschluss in einem Verein oder Verband
die Bildung von Kartellen
die Bildung von Joint Ventures
Beteiligungen
die Konzernbildung
der Unternehmenszusammenschluss
Gleichförmiges Handeln und mündliche Vereinbarungen
Ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Sie daran gedacht haben, Ihr Auto zu tanken, es aber doch auf den nächsten Tag verschoben haben? Am nächsten Tag mussten Sie dann feststellen, dass an jeder Tankstelle über Nacht die Preise gestiegen sind. Schnell liegt die Vermutung nahe, dass die Firmen gleichförmig eine Preiserhöhung durchgeführt, wenn nicht gar miteinander mündlich vereinbart haben. Das muss nicht so sein, aber es wäre ein Beispiel für gleichförmiges Handeln oder mündliche Vereinbarungen zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen zum gemeinsamen Vorteil. In diesem Fall würden die beteiligten Firmen allerdings gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegen widerrechtlicher Preisabsprache verstoßen.
Konsortium
Während gleichförmiges Handeln und mündliche Vereinbarungen der Öffentlichkeit in der Regel nicht bekannt gegeben werden, ist das im Falle eines Konsortiums anders.
Ein Konsortium ist eine Kooperationsform zur Durchführung von zeitlich befristeten gemeinsamen Projekten auf vertraglicher Basis. Als Rechtsform hierfür kommt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts infrage. Diese Form der Verbindung ist oft bei Großprojekten, an denen mehrere Unternehmen mitwirken, anzutreffen. Das trifft beispielsweise zu, wenn mehrere voneinander rechtlich selbstständige Baufirmen die gemeinsame Durchführung eines größeren Bauprojektes vertraglich beschließen.
Vereine und Verbände
Der Zusammenschluss in Vereinen und Verbänden dient hauptsächlich der dauerhaften organisierten gemeinsamen Interessenvertretung. Es geht dabei um Lobbyarbeit gegenüber dem politisch-administrativen System, wobei die angestrebten Ziele sehr vielfältiger Art sein können. Ein Beispiel hierfür ist, wenn sich kleine und mittlere Unternehmen zu einem Wirtschaftsverband zusammenschließen, um die gemeinsamen Interessen besser vertreten zu können.
Kartell
Kartelle sind in der Zielrichtung in erster Linie auf Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den Konkurrenten fixiert. Sie beruhen auf Beschlüssen, Vereinbarungen und Abmachungen, die vertraglich zwischen den Unternehmen festgelegt werden. Kartelle haben selbst viele Erscheinungsformen, je nachdem auf welche