Schadensfälle in der Gebäudereinigung. Praxisratgeber rationell reinigen
bzw. gar nicht vorhandenen Fachkenntnisse dar. Es wurde „irgendein Grundreiniger mit so einer Maschine“ benutzt und auch der beschriebene Ablauf der Grundreinigung war haarsträubend.
Schließlich stellte sich heraus, dass ein Grundreiniger aus dem Baumarkt benutzt wurde, die Beschichtung lieferte ein befreundeter Hausmeister aus einer Schule, aber statt einer Einscheibenmaschine wurde die Grundreinigung mit einem kleinen Automaten durchgeführt. In allen Bereichen, wo der Automat gedreht wurde, um die Richtung zu ändern, fanden sich ähnlich gelagerte Flecken, wie sie Bild 1 entnommen werden können.
Auch hierbei wurde aufgrund von Unkenntnis der Automat falsch eingesetzt. Überlappend mit einem Automaten fahren? Fehlanzeige! Dadurch wurde natürlich bei jeder Richtungsänderung vom Saugfuß nicht die komplette Schmutzflotte aufgenommen. Diese trocknete auf und wurde nachträglich auch nicht entfernt. Diese Reste der Schmutzflotte verblieben auf dem PVC-Boden und wurden anschließend überbeschichtet.
Zum Medizinmann statt zum Facharzt
Der Arzt, der den Haushaltsservice beauftragt hatte, konnte sich nicht erklären, wie man eine Grundreinigung derart schlecht durchführen könne, und war natürlich über so viel Unkenntnis der Inhaberin im Nachhinein entsetzt. Im vorliegenden Fall hatte der Arzt – bildlich gesprochen – nicht einen Facharzt aufgesucht, sondern sich lieber für einen Medizinmann entschieden, weil der ja billiger war. Die Frage, die sich nun aber stellte, war, wie die mangelhaft ausgeführte Grundreinigung mit geringen Mitteln wieder behoben werden kann bzw. wie Schadensbegrenzung betrieben werden könnte (siehe Bild 2). Hierzu wurde ein Expressgrundreiniger aufgesprüht, der ein Klarspülen nicht erfordert. Da der Haushaltsservice nur eine Schicht aufgetragen hatte, war die Beschichtung schnell gelöst und erforderte noch nicht einmal den Einsatz eines Pads, sondern ließ sich mit einem Mikrofasertuch aufnehmen.
Und dennoch: Im weiteren Verlauf wurde deutlich, dass sich eine einheitliche Optik nur durch eine erneute Grundreinigung durch einen Fachbetrieb herstellen ließ. Eine Zwischenlösung, bei der die Flecken wie oben beschrieben partiell mit einem Expressgrundreiniger gereinigt würden, und die Übergänge der nachträglich beschichteten Stellen in Highspeed zu polieren, war aufgrund der Vielzahl der Flecken nicht ratsam. Hinzu kam, dass die Randbereiche nicht manuell bearbeitet wurden und hier noch mit alten Beschichtungsresten zu rechnen war.
Bild 1: Das Schadensbild zeigte Flecken mit einer deutlichen bogenförmigen Abgrenzung.
Bild 2: Schadensbegrenzung durch den Einsatz eines Expressgrundreinigers. Für einheitliche Optik konnte aber nur eine erneute Grundreinigung sorgen.
Tipps vom Gutachter
Schulen, Ablaufplan erstellen, Hilfen nutzen
Auch wenn die Reinigungskräfte schon einige Grundreinigungen durchgeführt haben, sollten diese immer wieder geschult werden.
Sicherheit bei der Durchführung der Grundreinigung erlangt das Personal auch durch das Erarbeiten eines „roten Fadens“ oder eines Ablaufplans.
In vielen Fällen, wird erfahrungsgemäß die Randbearbeitung vernachlässigt und das Klarspülen schlichtweg ausgelassen, was dann zu Problemen führt.
Bitte bedenken Sie einfach die vier Schlagworte:
1. Grundreinigen,
2. Randbearbeitung,
3. Klarspülen,
4. Beschichten.
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