Controllingorientiertes Finanz- und Rechnungswesen. Markus W. Exler

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repräsentiert die für den Wertschöpfungsprozess zu verbrauchenden Produktionsfaktoren, dessen Verbleib nur kurzfristig, also weniger als ein Jahr, im Unternehmen angedacht ist und primär dem Erhalt der Liquidität dient, wie Vorräte, Forderungen, Wertpapiere sowie die Kassen- und Bankbestände. Während die einzelnen Vermögenswerte auch real im Unternehmen vorhanden sind, sind die Kapitalpositionen nur als abstrakte Größen des abzubildenden Finanzierungsbereichs wahrzunehmen. Sie repräsentieren lediglich die anteilige Zusammensetzung der Eigentümer und Gläubiger. Damit ist das Kapital nicht gegenständlich, sondern nur eine in Ansatz zu bringende Größe, die ausschließlich durch die Addition der einzelnen Vermögenspositionen gedeckt ist.

      Das grundsätzliche Merkmal des Eigenkapitals ist die Gewährung durch die Eigentümer, welches in Form von Bar- oder auch Sacheinlagen dem Unternehmen zugeführt wird. Damit wird deutlich, dass die Kapitaleinlage physisch als Vermögens- und gleichzeitig abstrakt als Kapitalbestand in der Bilanz zum Ansatz gebracht wird. Berücksichtigt werden muss, dass das Eigenkapital mit dem bilanzierten Vermögen des Unternehmens nicht gleichzusetzen ist. Die gesamten Kapitalgrößen sind zum einen die abstrakte Abbildung der Vermögenswerte, zum anderen wird die Zusammensetzung der Finanzierungsstruktur in Eigen- und Gläubigerkapital aufgezeigt. Letzteres wird als Fremdkapital bezeichnet und wird im Wesentlichen mit den dem Unternehmen zugegangenen Kreditverbindlichkeiten repräsentiert, welche als eine verbriefte entgeltliche Kapitalüberlassung mit dem Anspruch auf Rückzahlung definiert werden. Die Logik, welche der doppelten Buchführung zugrunde liegt, schafft Summengleichheit der Vermögens- (Aktiva) sowie der Kapitalbestände (Passiva).

      ABB. 6: Der Jahresabschluss

      Das Erreichen einer ausgeglichenen Bilanz wird im System der doppelten Buchführung mit der bilanziellen Zuführung des Jahresergebnisses erreicht, welches in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt wird, in der die Erfolgsgrößen Ertrag und Aufwand gegenübergestellt werden und den operativen Bereich des Unternehmens abbildet. Ähnlich wie bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt in der GuV-Rechnung eine periodengerechte Abgrenzung der Erfolge. Die Bestände werden in das nächste Geschäftsjahr übernommen. Letztere werden vermögensseitig nach der Liquidität (erst Anlage-, dann Umlaufvermögen) und kapitalseitig nach den Überlassungsfristen (erst Eigen-, dann Fremdkapital) gegliedert.

      Ausgangspunkt für die Dokumentation der betrieblichen Vorgänge sind die im zu betrachtenden Geschäftsjahr auszuführenden Geschäftsvorfälle, die mit einem Buchungsbeleg erfasst werden, wie bspw. eine Eingangs- oder Ausgangsrechnung, ein Gehaltszettel, ein Kreditvertrag oder Ähnliches. Die einzelnen Belege werden unterjährig in Form der Anlagen-, Material- und Personalbuchhaltung geordnet und bilden ihrerseits die Finanzbuchhaltung, die grundsätzlich als Debitoren- (Forderungen) und Kreditorenbuchhaltung (Verbindlichkeiten) ausgerichtet ist. Zum Bilanzstichtag, meist der 31. 12. des Geschäftsjahres, werden die Vermögens- und Kapitalbestände mittels Inventur erfasst und inventarisiert. Die Jahresabschlussinstrumente Bilanz und GuV-Rechnung wiederum sind das Produkt einer ordnungsgemäßen Verbuchung der Belege der einzelnen Geschäftsfälle.

      1.3 Geschäftsfall und Jahresabschluss

      Wir wollen nun ein bisschen konkreter werden und anhand von Geschäftsfällen immer komplexere Jahresabschlüsse entstehen lassen, bei denen wir am Ende schon einfache Analyseüberlegungen mit einfließen lassen können. Anhand der folgenden Geschäftsfälle soll nun die Veränderung in der Bilanz und in der GuV-Rechnung dargestellt werden.

      Fall „Bilanzierung“

1.Bareinlage der Gesellschafter bei Gründung 40 T€
2.Investition als Barzahlung für eine Geschäftsausstattung 10 T€
3.Darlehensaufnahme für ein Grundstück 20 T€
4.Rechnungslegung an einen Kunden 4 T€
5.Geldeingang des Kunden auf dem Bankkonto 4 T€
6.Umfinanzierung des Darlehens 10 T€
7.Abschreibung der Betriebsmittel auf 5 Jahre

      (1) Bareinlage der Gesellschafter bei Gründung 40 T€

      Die liquiden Mittel, als physisch greifbare Vermögenswerte, die dem Unternehmen einen finanziellen Handlungsspielraum ermöglichen, mehren die Aktiva, was gleichzeitig auch zu einer Mehrung der Passiva, als die abstrakte Abbildung der Vermögensseite führt. Da sich sowohl die Vermögensseite der Bilanz mit der Position „Kasse“ und gleichzeitig die Kapitalseite mit der Position „Eigenkapital“ mehren, wird von einer Bilanzverlängerung gesprochen.

      (2) Investition als Barzahlung für eine Geschäftsausstattung 10 T€

      Um die Infrastruktur für den Wertschöpfungsprozess zu bekommen, werden die liquiden Mittel, die sich dann anteilig mindern, zu einem Teil in Vermögenswerte des Anlagevermögens investiert wie bspw. in eine „Geschäftsausstattung“, dessen Position sich um 10 T€ erhöht, die Passivseite hingegen bleibt unverändert. Wir sprechen von einem Aktivtausch, da sich bei unveränderter Bilanzsumme nur die Zusammensetzung der Aktiva verändert.

      (3) Darlehensaufnahme für ein Grundstück 20 T€

      Mit der Darlehensaufnahme verbunden wird die Passiva um die Position „Darlehen“ sowie die Aktiva um die Position „Grundstücke“ vermehrt, was insgesamt eine Bilanzverlängerung zur Folge hat.

      (4) Rechnungslegung an einen Kunden 4 T€

      Da der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung dem Unternehmen nicht zugeführt wird, muss eine Forderungsposition, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ auf die Aktiva gestellt werden, dessen Gegenposition die damit verbundenen „Umsatzerlöse“ bilden, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung als Erträge abgebildet werden und in der Bilanz Eigenkapital erhöhend wirken (Bilanzverlängerung). Da wir in der GuV-Rechnung keinen Aufwand haben, ist der entstehende Saldo der Gewinn des Unternehmens.

      (5) Geldeingang des Kunden auf dem Bankkonto 4 T€

      Nach Durchsicht der Kontoauszüge erkennt der Disponent den Geldeingang der ausgestellten Rechnung in Höhe von 4 T€. Auf der Aktiva mehrt sich die Position „Bank“ um 4 T€, während die Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ um diesen Betrag gemindert wird (Aktivtausch). Die Position „Forderungen“ wird eliminiert. Die Bilanzsumme bleibt gleich, auch die GuV-Rechnung erfährt keine Veränderung.

      (6) Umfinanzierung des Darlehens 10 T€

      Das bei der Bank A geführte Darlehen wird zur Hälfte von der Bank B abgelöst, was auf der Bilanzpassiva einen Passivtausch der Darlehenskonten zur Folge hat. Die Bilanzsumme und die GuV-Rechnung bleiben wieder unverändert.

      (7) Abschreibung der Betriebsmittel auf 5 Jahre

      Die Abnutzung von Vermögensgegenständen wird buchhalterisch


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