"Die Handwerker-Fibel", Band 2. Dr. Lothar Semper
Betriebsfragebogens eine Steuernummer zugeteilt.
> Ggf. branchenbezogene Versorgungseinrichtungen (z. B. im Baugewerbe).
> Gewerbeaufsichtsamt: Dem Gewerbeaufsichtsamt obliegt die Überwachung der Arbeitsschutzgesetze.
> Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaften sind für die Pflichtversicherung der Arbeitnehmer in der Unfallversicherung und je nach Satzung auch für die Pflicht- und freiwillige Versicherung der selbstständigen Unternehmer sowie für den Unfallschutz zuständig.
> Versicherungen: Hier muss für rechtzeitigen Versicherungsschutz gesorgt werden.
> Krankenkasse: Die Arbeitnehmer sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu melden.
> Post, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Internet: Die dafür notwendigen Anschlüsse und Verträge sind zu beantragen.
> Versorgungsunternehmen: Je nach Bedarf sind Lieferverträge für Strom, Gas, Wasser und Entsorgungsverträge für Abwasser und Müll abzuschließen.
> Bauamt: Planungen für gewerbliche Um- und Neubauten oder Nutzungsänderungen sind rechtzeitig zu beantragen bzw. abzustimmen.
3.1.2Konzeptionelle Aspekte
Geschäftsidee
Am Anfang der Existenzgründung steht die Geschäfts-/Unternehmensidee – also schlichtweg die Frage, womit der künftige Unternehmer meint, genügend Kunden und Abnehmer zu finden. Nicht jede Geschäftsidee muss dabei etwas komplett Neues beinhalten. Entscheidend für den Erfolg sind eher eine intensive Planung und durchdachte Umsetzung eines entsprechenden Unternehmenskonzepts.
Businessplan
Grundsätzlich wird dieses Konzept in Form eines Businessplanes (Unternehmenskonzept oder Geschäftsplan) dargestellt. Seine Erstellung ist die zentrale Aufgabe in der Vorbereitung einer Betriebsgründung.
Von der Aussagefähigkeit und Überzeugungskraft des Businessplanes hängt auch ab, ob potenzielle Geldgeber das erforderliche Kapital zur Verfügung stellen.
Er sollte folgende Themen beinhalten:
> Unternehmensidee, Leitbild, Unternehmensgrundsätze
> Angaben zur beruflichen Qualifikation und bisherigen Tätigkeit des Betriebsgründers
> Beschreibung und Begründung des Vorhabens
> Standort, Betriebsräume
> Betriebsgröße
> Rechtsform
> Produkt- und Leistungsprogramm
> Kundenzielgruppen, Kundenstruktur
> Absatzmarktbeurteilung für das Produkt- und Leistungsprogramm
> Marketingmaßnahmen
> Verkaufsförderungs- und Werbemaßnahmen
> Personalbedarf und Personalstruktur
> Investitionsplan
> Gesamtkapitalbedarfsrechnung
> Finanzierungsplan
> Liquiditätsplan
> Umsatz-, Kosten- und Gewinnplan, Rentabilitätsvorschau.
Folgende allgemeine Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung sollte der Businessplan in jedem Fall erfüllen:
Allgemeine Anforderungen
> Darstellung der Umsetzung der Geschäftsidee in der Praxis
> Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren
> klare Gliederung
> verständlicher Schreibstil
> prägnante Darstellung der Informationen
> übersichtlicher Umfang
> nachvollziehbare Aussagen und Informationen
> ansprechendes äußeres Erscheinungsbild
> sorgfältige Wortwahl.
Auf nähere Einzelheiten des Businessplans wird in Lernsituation 10 noch eingegangen.
3.1.3Finanzielle Aspekte
Wer sich zur beruflichen Selbstständigkeit entschließt, steht vor besonderen Fragen:
Ausgangsfragen
> Welche Geschäftsideen sind lohnend?
> Welche Kosten entstehen?
> Wie finanziere ich das Vorhaben?
> Gibt es Fördermittel und andere Unterstützungsmaßnahmen?
Die Gründungsfinanzierung ist nicht nur Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen starten kann. Sie entscheidet auch mit über dessen dauerhaften Erfolg. Deshalb ist es besonders wichtig, sich mit
> Art und Umfang des Vorhabens sowie
> dem konkreten Finanzierungsbedarf
intensiv auseinanderzusetzen.
Finanzierungspartner
Der Finanzierungsbedarf sollte nicht zu knapp kalkuliert werden. Deshalb sind in den meisten Fällen Finanzierungspartner bzw. Kapitalgeber unverzichtbar. Neben den Hausbanken können das insbesondere sein:
> die öffentlichen Kapitalgeber, also Bund und Länder mit ihren Förderbanken
> Bürgschaftsbanken
> Kapitalbeteiligungsgesellschaften
> die Agentur für Arbeit.
Eigenkapital Leasing
Allerdings wäre es verfehlt, ein Unternehmen nur mit Fremdkapital starten zu wollen. Es muss auch eigenes Geld, also Eigenkapital, zur Verfügung stehen. Welchen Anteil dies an der Gesamtfinanzierung haben sollte, lässt sich nicht pauschal festlegen. Aber im Allgemeinen wird ein Anteil von mindestens 20 Prozent empfohlen. Ohne ausreichend Eigenkapital des Gründers wird eine Fremdfinanzierung in der Regel scheitern und zudem deutlich teurer werden. Eigenkapital verbessert das Rating durch die Bank. Der Existenzgründer signalisiert mit dem Einsatz seines eigenen Geldes schließlich auch, dass er bereit ist, für sein unternehmerisches Risiko einzustehen. Zu prüfen sind ferner immer auch alternative Finanzierungsformen wie Leasing und Factoring.
3.2Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen
3.2.1Angebote für Existenzgründer
a)Öffentliche Finanzhilfen für die Existenzgründung
Im Interesse der Regeneration unserer Volkswirtschaft durch Neugründungen von Betrieben sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern Bund und Länder durch öffentliche Finanzierungshilfen Existenzgründungen.
Alle öffentlichen Kreditprogramme zur Förderung der Existenzgründung zeichnen sich durch günstige Zins- und Tilgungskonditionen (teilweise auch Tilgungszuschüsse) aus. Die Höhe der Verzinsung richtet sich hier aber nicht nach Einheitszinssätzen, sondern ist je nach Bonität risikoorientiert. In die Beurteilung werden auch die angebotenen Sicherheiten einbezogen. Teilweise gibt es auch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Antragsverfahren
Die Anträge auf Existenzgründungsdarlehen sind vor Investitionsbeginn bei den Kreditinstituten zu stellen.
Diesem Antrag sind in der Regel die in der nachstehenden Abbildung aufgeführten Unterlagen beizufügen.
Die wichtigsten Förderprogramme für Existenzgründerinnen und -gründer und teilweise auch für die Zeit nach der Gründung sind:
Förderprogramme