Meine Zahnarztpraxis läuft. Aynur Durali
Regelversorgungen werden nach dem Bewertungsmaßstab der BEMA berechnet, während die andersartigen Versorgungen nach GOZ abgerechnet werden. Die Berechnungen gleichartiger Versorgungen erfolgen ebenfalls ‒ wie die Regelversorgungen ‒ nach BEMA und teilweise nach GOZ. Es gibt weiterhin Leistungen, die nicht gemäß BEMA berechnet werden können, denn sie sind nicht darin enthalten. Diese gehen über die Regelungen des Sozialgesetzbuches V hinaus. Sie werden gesetzlich versicherten Patienten gemäß Abrechnungen der GOZ in Rechnung gestellt, wenn diese es wünschen. Die reine Abrechnung nach GOZ ist für Privatzahnärzte relevant, da sie keine Zulassung durch die Kassen besitzen. Bei Kassenpatienten erfolgt die Abrechnung nach GOZ lediglich bei einigen bestimmten Leistungen. Das sind beispielsweise einige kieferorthopädische Eingriffe, das Einsetzen von Zahnimplantaten, eine professionelle Zahnreinigung, gleichartiger und andersartiger Zahnersatz, bestimmte Füllungen sowie funktionsanalytische Leistungen.2
Für Zahnarztpraxen verzeichnete das Statistische Bundesamt im Jahr 2015 Einnahmen pro Praxis von durchschnittlich 594 000 Euro. Mehr als die Hälfte davon stammte aus privatärztlichen Abrechnungen und aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit. Die Aufwendungen und Kosten von Zahnarztpraxen beliefen sich auf 380 000 Euro.3
Abb. 1 Entwicklung der Einnahmen und Kosten von Zahnarztpraxen zwischen 2003 und 2015. Quelle: Statistisches Bundesamt Destatis Kostenstruktur bei Arztpraxen. Fachserie 2 Reihe 1.6.1, S. 16.
Abbildung 1 illustriert die Entwicklung der Einnahmen und Kosten von Zahnarztpraxen zwischen 2003 und 2015. Im neuesten Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind die jeweils aktuellen Zahlen zu finden. Diese stammen aus dem Jahr 2018. Darin sind auch Zahlen zu den Einnahmen von Zahnärzten zu finden. Hierbei gibt es für Zahnärzte und alle, die es werden wollen, gute Nachrichten: Die Entwicklung der steigenden Einnahmen von Zahnärzten setzt sich fort. Die Einnahmen der Zahnärzte sind gegenüber den Vorjahren gestiegen.4 Doch dabei gibt es einen Haken. Die Kehrseite der Medaille wird im nachfolgenden Kapitel näher erläutert.
Zusammenfassung
• Der Anteil der Gewinne einer Zahnarztpraxis aus Privatabrechnungen und sonstigen selbstständigen Tätigkeiten ist seit 2003 deutlich angestiegen.
• Die Gesamteinnahmen von Zahnarztpraxen sind überwiegend durch Privatabrechnungen angestiegen.
• Es ist also verstärkt auf die Privatabrechnungen zu achten, wenn es darum geht, den Gewinn zu maximieren.
Brutto ist nicht gleich Netto ‒ den Gewinn richtig kalkulieren
Gemäß dem Statistischen Bundesamt belaufen sich die Einnahmen von Arztpraxen durchschnittlich auf 570 000 Euro pro Jahr. Die hohen Bruttoeinnahmen sagen allerdings noch nichts über den Nettogewinn aus. Das sind die Einnahmen eines selbstständigen Zahnarztes nach Abzug aller Aufwendungen und Kosten. Das Statistische Bundesamt3 berichtete, dass circa 70 % der Einnahmen von Arztpraxen aus Kassenabrechnungen bestehen, 26,3 % stammen aus Privatabrechnungen und 3,3 % aus anderen selbstständigen Tätigkeiten. Die Einnahmen variieren jedoch nach Fachgebiet und Region. Das Bundesamt für Statistik gibt beispielsweise für die neuen Bundesländer durchschnittliche Einnahmen von 398 000 Euro pro Jahr an, während es in den alten Bundesländern 532 000 Euro sind. Dabei handelt es sich erst um die Umsätze. Die Aufwendungen und Kosten sind noch nicht abgezogen! Diese werden auf durchschnittlich 249 000 Euro pro Jahr und Arztpraxis geschätzt und müssen vom Umsatz noch abgezogen werden, womit sich der Gewinn ergibt. Im Jahr 2015 lag dieser im Durchschnitt bei 258 000 Euro pro Jahr und Praxis und pro Praxisinhaber bei 198 000 Euro.3
Der Haken dabei: Das Bruttoeinkommen und der Gewinn sind natürlich noch nicht das wirkliche Nettoeinkommen, das nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern und anderen Ausgaben zustande kommt. Ein Zahnarzt hatte im Jahr 2015 im Durchschnitt 85 000 € netto zur Verfügung. Der größte Anteil der Kosten fällt auf die Laborarbeiten (ist in den Sachkosten enthalten) und auch auf die Gehälter der Angestellten.5
Zahnärzte verdienen im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung zwar sehr gut, allerdings schneidet ihr Einkommen verglichen mit anderen Gruppen von Fachärzten eher schlecht ab. Wie kommt das? Es handelt sich um das Nettoeinkommen, das gegenüber anderen Facharztgruppen stetig sinkt. Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen 30 Jahre, so stellt man fest, dass sich der Einnahmenüberschuss von Zahnärzten gegenüber den letzten 30 Jahren nahezu halbiert hat.6
Seit dem Jahr 2011 gehören die Zahnärzte zu derjenigen Facharztgruppe mit den niedrigsten Einkommen. Sie bilden gemeinsam mit Pädiatern und Allgemeinmedizinern das Schlusslicht, was den Einnahmenüberschuss betrifft. Zwar steigen die Einnahmen von Zahnarztpraxen, jedoch sinkt das Nettoeinkommen, das der Zahnarzt nach Abzug aller Kosten zur Verfügung hat.10
Der Knackpunkt: Der Gewinn ist nicht gleich das Nettoeinkommen! Es müssen noch die zahlreichen Aufwände abgezogen werden, die in einer eigenen Praxis als Zahnarzt anfallen.
Das beginnt schon dann, wenn ein Zahnarzt eine Praxis von einem anderen übernimmt. Hierbei bedarf es unter Umständen mehrerer Neuanschaffungen, Modernisierungen etc., die teilweise nicht im gleichen Jahr zu 100 % abzugsfähig sind, sondern steuerrechtlich auf mehrere Jahre aufgeteilt werden. Die Liquidität nimmt aber im gleichen Jahr der Anschaffung bzw. Modernisierung ab. Das geringe finanzielle Polster führt dann unweigerlich dazu, dass sich viele Praxisbesitzer weiter verschulden und Kredite aufnehmen. Das kann zu einem Kreislauf werden, wenn die tatsächliche Liquidität nicht berechnet wird. Daher sollte der Praxisinhaber immer eine Beratung durch den Steuer- oder Betriebsberater in Anspruch nehmen. Weitere Punkte sind noch eine Kranken- und Rentenversicherung sowie die Einkommenssteuer, die vom Gewinn abgezogen werden müssen. Die Höhe dieser Kosten kann von den eigenen Entscheidungen ‒ z. B. wie viel der betroffene Zahnarzt bereit ist, jährlich in seine Rente zu investieren ‒ abhängen.7
Ein Rechenbeispiel:
Praxis-Überschuss pro Jahr: | 123.350 € |
Abzug von Steuer und Soli bei Ledigen ohne KiSt: | ./.39.686 € |
Abzug von persönlichen Versicherungen (KV, PV, RV): | ./.14.108 € |
Nettoeinkommen pro Jahr nach Abzug aller Kosten: | 69.556 € |
Nettoeinkommen pro Monat nach Abzug aller Kosten: | 5.796 € |
Das Nettoeinkommen ist dabei der reale Lohn, mit dem der Zahnarzt seinen Lebensunterhalt und unter Umständen den seiner Familie finanzieren muss. Allerdings müssen selbstständige Zahnärzte auch Rücklagen bilden und auf neue Innovationen und somit Investitionen achten. Der technische Fortschritt macht auch vor Zahnarztpraxen nicht Halt! Somit müssen Zahnärzte ihre Praxis stetig auf den neuesten Stand der Technik bringen, um ihren Patienten die bestmögliche Behandlung und Versorgung zukommen zu lassen.6
Diese Rücklagen können in der Regel aber bei Einzel- oder Gemeinschaftspraxen in Form der GbR nur von dem Nettoeinkommen gebildet werden. Das bedeutet, dass dieses Nettoeinkommen möglichst hoch ausfallen muss. Ohne Rücklagen kann es schnell knapp werden, wenn eine nicht kalkulierte Ausgabe entsteht. Das ist das unternehmerische Risiko. Hierfür gilt es gewappnet zu sein. Es gilt daher darauf zu achten, dass bei gleichem Kostenaufwand höhere Einnahmen generiert werden.
Zusammenfassung
• Der Beruf des Zahnarztes gilt bis heute als sehr lukrativ und zukunftsfähig. Zahnärzte gehören zu den Topverdienern unter den Medizinern.
• Zahnarztpraxen nahmen im Durchschnitt 594 000 Euro im Jahr 2015 ein.
• Über 50 % davon stammte aus privatärztlichen Abrechnungen sowie weiteren selbstständigen Tätigkeiten.
• Während der vergangenen Jahre sind die Einnahmen von Zahnarztpraxen deutlich angestiegen.
• Allerdings stiegen nicht nur die Honorare