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90-minütige individuelle Beratung zu Geldanlage und Altersvorsorge 165 Euro.
Schritt für Schritt vorgehen
Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie sich von Finanzverkäufern unabhängig machen und die für Sie sinnvollen Produkte selber herausfiltern können. Schritt für Schritt bekommen Sie Ihre Geldangelegenheiten in den Griff und können Ihre persönliche Finanzplanung aufbauen:
In den beiden folgenden Kapiteln erhalten Sie Basiswissen über Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung und mögliche Extraleistungen vom Arbeitgeber.
Danach folgt als erster Schritt der Umgang mit den Einnahmen und Ausgaben – denn nur wer am Monatsende vom Einkommen noch etwas übrig hat, kann Geld auf die Seite legen.
Wie viel Provision kassieren Banken und Finanzvertriebe?
Die Tabelle zeigt näherungsweise, was Banken oder Finanzvertriebe von den Produktanbietern wie Fondsgesellschaften, Versicherungen oder Bausparkassen an Provision erhalten, wenn Kunden einen Vertrag unterzeichnen.
Abschluss
Provision
Aktienfonds-Sparplan über 10 Jahre mit 150 Euro monatlicher Sparrate
1 460 Euro
Private Rentenversicherung mit 30 Jahren Laufzeit und 150 Euro monatlicher Sparrate
2 430 Euro
Einmalanlage von 20 000 Euro in Form eines Beteiligungsmodelles (geschlossener Fonds)
2 000 Euro
Einmalanlage von 10 000 Euro in einen offenen Immobilienfonds
810 Euro
Im nächsten Schritt ermitteln Sie, welche Versicherungen Sie benötigen und worauf es beim Anbietervergleich ankommt.
Nun sehen Sie, welchen Betrag Sie regelmäßig anlegen können. Dieses Geld sollten Sie dann entsprechend Ihrem Bedarf auf das Bilden einer finanziellen Notreserve, das Sparen auf spätere Anschaffungen und den Vermögensaufbau beziehungsweise die Altersvorsorge aufteilen.
Mit diesen einfachen Schritten, die wir Ihnen in den folgenden Kapiteln konkret erläutern, haben Sie Ihre Geldangelegenheiten ohne große Mühe im Griff. Zukünftig sparen Sie dadurch nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Nach der Lektüre wissen Sie nämlich, welche unnötigen Finanzprodukte Sie ausklammern, und können damit so manches Beratungsgespräch (besser: Verkaufsgespräch) von vornherein dankend ablehnen.
Zwischen brutto und netto
Klauseln im Arbeitsvertrag, die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer müssen keine böhmischen Dörfer sein. Wer den Durchblick hat, kann ordentlich Geld sparen.
Dem Einstieg in das Berufsleben geht in aller Regel der Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrags voraus. Häufig verwenden Betriebe dabei vorgefertigte Vertragsmuster, in die nur Stellenbeschreibung und Gehalt sowie bei Bedarf noch individuelle Vereinbarungen eingetragen werden. Solche weitgehend vorformulierten Arbeitsverträge werden beispielsweise von den Industrie- und Handelskammern (IHK), den Handwerkskammern oder den Arbeitgeberverbänden zur Verfügung gestellt.
Im zeitlichen Ablauf bildet der Abschluss des Arbeitsvertrags den letzten Schritt nach der Bewerbung, dem Vorstellungsgespräch und der Zusage des neuen Arbeitgebers. Wenn dann der oft mehrseitige, mit juristischen Fachbegriffen gespickte Vertragsentwurf eintrifft, kann Kandidatinnen und Kandidaten schon mal ein mulmiges Gefühl beschleichen. Findet sich im Vertrag auch wirklich das wieder, was zuvor mit dem künftigen Chef, der künftigen Chefin vereinbart worden ist?
Kurzcheck Arbeitsvertrag: Worauf sollte ich achten?
Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie prüfen, ob dieser die mündlich vereinbarten Konditionen enthält. Bei klaren Abweichungen ist es ratsam, eine Korrektur zu verlangen.
Stimmt das Gehalt? – Das ist die magische Zahl, der meist der erste Blick beim Durchlesen des Arbeitsvertrags gilt. Aber auch andere Vereinbarungen, die zuvor mit dem neuen Arbeitgeber ausgehandelt worden sind, sollten sich im Vertrag wiederfinden. Dazu zählen insbesondere die folgenden Klauseln:
Tätigkeitsbeschreibung. Die Beschreibung der auszuführenden Arbeiten sollte möglichst klar und eindeutig sein. Je schwammiger die Ausführungen, umso höher ist das Risiko, dass Sie auch Arbeiten übernehmen müssen, für die Sie überqualifiziert sind und ursprünglich gar nicht eingestellt wurden.
Arbeitszeit. Je nach Branche und Betrieb können bei einem Vollzeitjob die Arbeitszeiten unterschiedlich ausfallen. Während die eine Stelle mit 35 Arbeitsstunden pro Woche verbunden ist, kann anderswo die Regelarbeitszeit auch mal 40 oder sogar 42 Stunden wöchentlich betragen. Innerhalb des Betriebs wird die Standard-Arbeitszeit meist über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt.
Überstunden. Große Unterschiede gibt es in der betrieblichen Praxis auch bei den Überstunden. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen, wenn dies die betrieblichen Umstände erfordern und die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden beträgt. Werden Überstunden abgegolten, kann dies entweder in Form von zusätzlichem Lohn oder über ein Arbeitszeitkonto erfolgen. Wenn laut Arbeitsvertrag Überstunden mit dem regulären Gehalt abgedeckt sind, muss der Arbeitgeber klarstellen, wie viel Mehrarbeit maximal enthalten ist – beispielsweise bis zu 10 Überstunden pro Monat.
Urlaub. Laut Gesetz haben Angestellte Recht auf einen Mindesturlaub. Dieser beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche beziehungsweise 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche. Meist sieht der Arbeitsvertrag mehr Urlaubstage vor, häufig sind es 30 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Probezeit. Innerhalb der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag mit zwei Wochen Frist kündigen. Arbeitgeber müssen in diesem Fall keine besonderen Gründe wie etwa einen Auftragseinbruch oder persönliches Fehlverhalten anführen. Üblicherweise dauert die Probezeit sechs Monate.
Befristung. Arbeitsverträge können entweder befristet oder unbefristet sein. Beim befristeten Job ist ein Datum festgelegt, an dem die Anstellung endet. Dreimal dürfen Arbeitgeber ohne Grund verlängern – aber nur so, dass die Laufzeit insgesamt nicht mehr als zwei Jahre ergibt. Anders ist es, wenn es einen zulässigen Grund für die Befristung gibt. Das kann zum Beispiel die Vertretung für Kollegen sein, die dauerhaft krank sind. In diesem Fall kann