Die neuen Reiter der Apokalypse. Michael Ghanem
Thomas von Aquin
Die Gedanken Thomas von Aquins über die Lüge weisen zahlreiche Übereinstimmungen mit der Theorie des Augustinus auf. Genauso wie Augustinus geht auch Thomas in seiner Argumentation vom natürlichen Sprachzweck aus und kommt zum Schluss, dass jede Lüge einen sündhaften Charakter hat. Lüge zersetzt die Einheit von Erkennendem und Sein und verhindert somit das Glück, das an sich Erkenntnis und Austausch von Wahrheit ist. Thomas führt den Begriff der Wahrhaftigkeit ein, die er als eine Tugend betrachtet, die durch andere Tugenden wie z. B. Klugheit oder Liebe im Lot gehalten werden soll. Kluges Verschweigen und zweideutige Rede sind als leichte Sünden, die den Menschen nicht vom wahren Ziel abhalten, zulässig. Als völlig unzulässig betrachtet Thomas genauso wie Augustinus die willentliche Irreführung in Glaubenssachen, also Lügen bezüglich Erkenntnisinhalten, die die Gotteserkenntnis betreffen.
Kant
Nach Kant ist Wahrhaftigkeit eine Rechtspflicht, die ihrem Wesen nach keine Ausnahme verträgt (siehe auch Die Metaphysik der Sitten). „Alle rechtlichpraktischen Grundsätze müssen strenge Wahrheit enthalten.“ (Immanuel Kant: AA VIII, 4300) Daraus folgt aber, dass es in keinem denkbaren Anwendungsfall eine Ausnahme geben kann: Wenn es ein Lügenverbot gibt, gilt es in jedem Fall. Allerdings besitzt der Mensch eine natürliche Neigung zur Lüge: „Die Lüge … ist der eigentliche faule Fleck in der menschlichen Natur.“ (Immanuel Kant: AA VIII, 422) Das Lügenverbot gilt, da Wahrhaftigkeit eine Bedingung der Selbstverpflichtung ist und daher Bestandteil der Rechtsquelle: „Die Lüge schadet jederzeit einem Anderen, wenn gleich nicht einem andern Menschen, doch der Menschheit überhaupt, indem sie die Rechtsquelle unbrauchbar macht.“ (Immanuel Kant: AA VIII, 426) Selbst eine Lüge, die keinem Betroffenen unmittelbar schadet oder in der konkreten Situation einen Vorteil verschafft, ist also verboten, da sie immer die Menschheit im Allgemeinen schädigt.
In kurzgefasster Form findet man Kants scharfe Ablehnung jeder Art von Lüge auch im Aufsatz Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen.
Nietzsche
Die besondere Position Nietzsches lautet: „Wer nicht lügen kann, weiß nicht, was Wahrheit ist“ (Nietzsche: Also sprach Zarathustra). In seiner Schrift Über Wahrheit und Lüge im außermoralischen Sinne von 1873 betrachtet er die Problematik der Wahrhaftigkeit anhand einer Genealogie der Sprache: Da jedes Wort selbst eine Ungenauigkeit und damit eine Unwahrheit darstellt, kann Sprache kein Fundament der Wahrheit sein. Nietzsche weist darauf hin, dass demnach der Gebrauch von Worten in konventioneller Weise keine Wahrheit enthält. Da Menschen jedoch gesellschaftliche Wesen sind und ihre Sprache darum traditionellen Mustern folgen muss, besteht Wahrhaftigkeit in der moralischen „Verpflichtung, nach einer festen Konvention zu lügen“. Um diesen Zustand zu überwinden, sollen die alten, kraftlosen Metaphern, jene „Illusionen, von denen man vergessen hat, dass sie welche sind,“ (Nietzsche: „Über Wahrheit und Lüge im außermoralischen Sinne“) zerstört werden und durch eigene kreative Schöpfungen ersetzt werden.
Soziologie
Der österreichische Migrationssoziologe Peter Stiegnitz propagiert für die Erforschung des Lügenverhaltens eine neue Disziplin, die er Mentiologie nennt.
Quelle: Seite „Lüge“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. Januar 2020, 19: 39 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=L%C3%BCge&oldid=196345326 (Abgerufen: 31. Januar 2020, 08: 49 UTC)
Heuchelei
Heuchelei (Hypokrisie) bezeichnet ein moralisch bzw. ethisch negativ besetztes Verhalten, bei dem eine Person absichtlich nach außen hin ein Bild von sich vermittelt, das nicht ihrem realen Selbst entspricht. Das zugrundeliegende Zeitwort heucheln stammt ursprünglich vom unterwürfigen ducken und kriechen (mittelhochdeutsch hüchen) des Hundes ab und wurde auf vorgespieltes, schmeichelndes Verhalten übertragen.
Der Philosoph und Theologe Friedrich Kirchner definierte Heuchelei als eine „aus selbstsüchtigen Interessen entspringende Verhüllung der wahren und Vorspiegelung einer falschen, in dem Betreffenden nicht vorhandenen lobenswerten Gesinnung“ und führt auf, dass ein Heuchler besser erscheinen wolle, als er ist, „um Mächtigen zu gefallen“ und „davon Gewinn zu haben“. Vorgeheuchelt werden „politische, religiöse, ethische Grundsätze, um vorwärts zu kommen“, sei es aus Feigheit, des Broterwerbs oder der „Liebedienerei“ wegen. Die Heuchelei würde seiner Meinung nach „leicht durch despotisches Regiment in Staat und Kirche geweckt“, wobei „strenge Staatsgesetze“ und „orthodoxe Religionsedikte“ die Menschheit nicht „gut und fromm“, sondern heuchlerisch machen würden.
Merkmale
Wesentliche Merkmale der Heuchelei sind das Vortäuschen nicht vorhandener Gefühle oder Gemütszustände sowie das Fordern von Verhaltensformen, die selbst nicht eingehalten werden. Dies wird häufig mit dem von Heinrich Heine (Deutschland. Ein Wintermärchen) stammenden bildhaften Ausspruch illustriert: „öffentlich Wasser predigen und heimlich Wein trinken“. Heuchelei in diesem Sinn wird auch als Scheinheiligkeit oder Doppelmoral bezeichnet; sie steht im Gegensatz zur persönlichen Integrität, da ein Widerspruch zwischen geäußerten und gelebten Werten besteht. Entweder lebt die in diesem Sinne heuchelnde Person nicht die Werte, die sie als richtig bezeichnet, oder sie bezeichnet Werte als richtig, die sie tatsächlich als falsch empfindet.
Diese Eigenschaften der Heuchelei fallen zusammen, wenn Empörung geheuchelt wird, also eine Gemütsregung, die einem Werturteil entspringt. Die Gemeinsamkeit beider Arten der Heuchelei ist der Gegensatz zwischen dem geäußerten (zur Schau getragene Emotion oder geäußertes moralisches Urteil) und dem tatsächlichen Urteil (tatsächliche Emotion oder eigenes Verhalten) über einen Sachverhalt. Bigotterie bezeichnet die scheinbare (also vorgetäuschte) „Heiligkeit“ (scheinheilig im eigentlichen, engeren Sinne).
So bezeichnete Adelungs Grammatischkritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart scheinheilig im 18. Jahrhundert als
„den äußern Schein der Heiligkeit, d. i. der Gottesfurcht, annehmend und habend, ohne er wirklich zu seyn. Ein Scheinheiliger, ein Heuchler, den man im gemeinen Leben auch einen Kopfhänger, in Niedersachsen einen Bibelträger, Kirchenklepper, Heiligenfresser, Heiligenbeißer u.s.f. nennet. Ein scheinheiliges Betragen.“ – Adelung, Grammatischkritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 3. Leipzig 1798, S. 1403.
Quelle: Seite „Heuchelei“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. August 2018, 20: 09 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Heuchelei&oldid=179646825 (Abgerufen: 31. Januar 2020, 10: 38 UTC)
Doppelmoral
Als Doppelmoral wird ein Normensystem bezeichnet, das gleiches Verhalten ethisch unterschiedlich bewertet, je nachdem, welcher Personengruppe die ausführende Person oder die betroffenen Personen angehören, oder je nachdem, ob diese sich in einer öffentlichen oder privaten Situation innerhalb oder außerhalb einer Gemeinschaft befinden, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorhanden wäre. Die Doppelmoral kann sich dabei explizit in einem moralischen Code niederschlagen, der eine unterschiedliche Wertordnung abbildet, oder implizit im moralischen Empfinden, im Verhalten und in den Werturteilen Einzelner. Entscheidendes Merkmal ist, dass „mit zweierlei Maß“ gemessen wird.
Von einer Doppelmoral kann immer dann gesprochen werden, wenn unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe verwendet werden, obwohl die der Bewertung zugrunde liegenden Sachverhalte (strukturell) gleichartig sind. Der Begriff geht also über die unterschiedliche Bewertung von eigenem Verhalten und Fremdverhalten oder von einem Verhalten, das eine Person von anderen einfordert, und demjenigen, das sie selbst zeigt (Heuchelei), hinaus. Geht es um einen Widerspruch zwischen tatsächlich befolgter und nach außen hin vertretener Moral, wird stattdessen eher von Bigotterie gesprochen.
In verschiedenen Bereichen sind bestimmte Kategorisierungen von Personen anfällig für Doppelmoral, die Gleichheit mit Bezug auf geltende Regeln wird daher z. B. in der Pädagogik zwischen Kindern und Erwachsenen, bei Genderfragen zwischen Männern