Offen gesagt Band 3 Zum aktuellen Zeitgeschehen. Tassilo Wallentin

Offen gesagt Band 3 Zum aktuellen Zeitgeschehen - Tassilo Wallentin


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das nichts mit Konsum, Wohlfühl-Religion oder der Verharmlosung von Jesus zu tun hat.

      Wenn man einem kleinen Kind die Bedeutung des christ­lichen Weihnachtsfestes erklären wollte, dann vielleicht so:

      „Stelle dir einen voll besetzten Reisebus vor. Er rast einen steilen Abhang hinab. Die Bremsen sind defekt; die Insassen des Reisebusses befinden sich in Todesgefahr. Das Unglück scheint kaum noch zu verhindern zu sein. Der Busfahrer hat nur eine einzige Chance, um das Leben der Insassen zu retten: Er muss den Bus auf die nahe gelegene Wiese auslenken und dort zum Stehen bringen. Doch auf dieser Wiese spielt ein kleiner Junge. Er ist der einzige Sohn des Busfahrers, der keine Chance hätte, dem heranrasenden Bus auszuweichen. Sein Leben für das der anderen Menschen. Kurz bevor der Bus die Wiese erreicht, steht der Junge auf. Er hat die Situation blitzschnell erfasst. Er blickt in die Augen seines Vaters und nickt ihm bejahend zu. Kurze Zeit später kommt der Bus im aufgeweichten Boden der Wiese zum Stillstand. Das Leben der Insassen ist gerettet. Alle diese Menschen in dem Reisebus – das sind wir. Der Name des Jungen? Jesus. Und doch gibt es keinen Grund zur Trauer. Ganz im Gegenteil. Das Kind, Jesus, ist nicht tot. Nach christlichem Glauben sitzt es jetzt zur Rechten Gottes.“

      Und zu Weihnachten feiert die Welt die Geburt von Jesus.

      1 Wie anders war da noch die Einstellung des britischen Außenministers John William Ward, 1. Earl of Dudley (1781–1833), der sagte, dass „die Menschen in Paris eine vortreffliche Polizei haben; aber sie bezahlen die Vorteile teuer. Ich will lieber, dass alle drei bis vier Jahre ein halb Dutzend Menschen in Ratcliffe Road erwürgt werden, als dass ich den Haus­suchungen, der Spionage und all den anderen Machenschaften Fouchés ausgesetzt bin.“ Joseph Fouché (1759–1820) war ein Politiker der Französischen Revolution und Polizeiminister. Er galt als äußerst brutal und rücksichtslos und etablierte den ersten Überwachungsstaat.

      ERSCHIENEN AM 23. 8. 2015

      DAS GESCHÄFT MIT DEN GENOSSENSCHAFTSWOHNUNGEN

      Mieter von Genossenschaftswohnungen müssen an die Wohnbaugenossenschaft monatlich Raten für längst abbezahlte Kredite zahlen. Was sich wie ein schlechter Witz anhört, ist in Österreich Gesetz und trägt den kryptischen Namen „Auslaufannuität“. Das Wortungetüm soll diesen Skandal vertuschen.

      Jeder sechste Bürger Österreichs lebt in einer Genos­sen­schafts­wohnung, von denen es landesweit etwa 925.000 gibt. Eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft soll einkommensschwachen Menschen günstiges Wohnen ermög­lichen. Daher darf die Genossenschaft nur so viel Miete verlangen, um gerade noch die laufenden Kosten zu decken. Einen Gewinn erzielen soll sie nicht; denn genau darin liegt ja die Mietersparnis für den Mieter. Kurzum: Die Genossenschaft soll an der Vermietung nichts verdienen. Wohnen wird dadurch günstig. Soweit das hehre Ideal der gemeinnützigen Genossenschaft.

      Doch aufgrund einer skandalösen Gesetzesbestimmung ­holen sich gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften von ihren einkommensschwachen Mietern – frech – eine Art „Sondergewinn“. Und das funktioniert so: Die Errichtung der Wohnanlage wird fast immer mit einem Bankkredit ­finanziert. Den haben hinterher die Mieter monatlich abzustottern. In der Mietvorschreibung gibt es dafür den Posten „Annuitäten“ (die Rate des Mieters zur Kreditrückzahlung). Die „Annuitätenzahlungen“ betragen pro Mieter und Jahr oft mehr als 1000 Euro. Die Genossenschaft kassiert das Geld ein und leitet es an die Bank weiter.

      Doch sobald der Bankkredit abbezahlt ist, dürfen die Genossenschaften die monatlichen Annuitätenzahlungen von den Mietern einfach weiter einheben und selbst kassieren! Mieter mit niedrigem Einkommen müssen an die Genossenschaft also Raten für einen bereits abbezahlten Kredit zahlen. In der Mietvorschreibung wird kurzerhand aus dem Posten „Annuitäten“ der Posten „Auslaufannuitäten“. Der idiotische Begriff soll diesen Skandal verschleiern. Bei Mieterbeschwerden heißt es von Genossenschaftsseite dann ­gerne, dass man zur Einhebung gesetzlich berechtigt sei. Das Geld würde für andere Kredite verwendet werden oder ginge in eine Rücklage. Dass es danach ins freie Vermögen der Genossenschaft fällt, wird nicht erwähnt.

      Und dass es bei so einem Gebaren naturgemäß zu Fragwürdigkeiten, Misswirtschaft, Bonzentum oder Freunderlwirtschaft kommt, versteht sich von selbst. Man denke an die Zeitungsmeldung über eine Jahresgage der drei Vorstände der Wiener gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft „Sozialbau AG“ in Höhe von 1,013 Millionen Euro oder die Tatsache, dass die drei Chefs in den Jahren 2010 bis 2012 von der Genossenschaft Kredite in Höhe von rund 950.000 Euro erhielten. Es war übrigens auch die „Sozialbau“, die dem Genossen Nationalratsabgeordneten Josef Muchitsch trotz eines Monatsgehaltes von 8800 Euro netto eine Sozialwohnung vermietete. In bester Erinnerung ist auch der Bericht des Rechnungshofes, der bei drei weiteren gemeinnützigen Bauträgern feststellte, dass die Mieten höher als die Kosten waren, es zu hohe Vorstandsgehälter gab, wettbewerbsrechtlich bedenkliche Honorarordnungen im Spiel waren, derselbe Architekt von 18 Bauvorhaben 12 erhielt und die Annuitäten kurz vor der letzten Kreditrate plötzlich sprunghaft anstiegen, um so zu überhöhten Auslaufannuitäten zu werden.

      Das „Geschäft“ mit den Genossenschaftswohnungen muss durch eine Gesetzesänderung sofort beendet werden. Wenn die Politiker, die das angerichtet haben, dazu nicht willens sind, dann eben direkt demokratisch durch ein Volksbegehren mit breiter Zustimmung.

      ERSCHIENEN AM 30. 8. 2015

      VOM GENDERWAHN ZUM GENDERWAHNSINN

      Wegen einer Verordnung der Bundesregierung wurden Millionen Strafzettel vernichtet, weil sie nicht gegendert waren. Tatsächlich zeigte die teure Aktion in blamabler Weise, dass nun auch die Regierenden der deutschen Sprache nicht mehr so ganz mächtig sind. Die neue Formulierung diskriminiert nun alle Männer, wohingegen die frühere sprachlich korrekt alle einbezogen hatte. Ein anti-sexistischer Schildbürgerstreich.

      Bis vor Kurzem war in Organstrafmandaten der Polizei stets „vom Lenker“ des Fahrzeugs die Rede. Doch damit sollte nach dem Willen der Anti-Sexisten endlich Schluss sein. Es müsse nun auch gendergerecht gestraft werden. Und seit 1. August 2015 gibt es ihn nun: den gegenderten Strafzettel. Zuvor wurden noch Millionen vorhandener „sexistischer“ Strafzettel um viel Steuergeld vernichtet und bereits angebrochene Strafzettelblöcke Blatt für Blatt durch händische Computereingaben storniert, was einen geradezu unfass­baren Verwaltungsaufwand darstellte. Nunmehr ist also nicht mehr „vom Lenker“, sondern „vom Lenker/von der Lenkerin“ die Rede.

      Doch ausgerechnet damit schaffen die Regierenden eine Neu-Diskriminierung und zeigen, dass sie selbst – bestürzend – wenig Ahnung von der deutschen Sprache haben: Der Begriff „der Lenker“ sagt nichts über das biologische Geschlecht aus (kann also männlich oder weiblich gemeint sein). „Die Lenkerin“ hingegen ist eindeutig weiblich. Wie lautet nun aber die biologisch-männliche Form von Lenker? „Lenkerich“ oder „Lenkermann“?

      In den gegenderten Strafmandaten müsste eigentlich „vom Lenkerich/von der Lenkerin“ die Rede sein, widrigenfalls die Männer diskriminiert werden, da es für sie keine geschlechtsspezifische Anrede mehr gibt, für Frauen dagegen jetzt schon. Die in Wahrheit einzig gültige Formulierung für beide Geschlechter ist der Begriff „der Lenker“. Aber ausgerechnet den hat man um sehr viel Steuergeld abgeschafft, weil aufgrund fortschreitenden Genderwahnsinns nun auch der Gesetzgeber nicht mehr zwischen Grammatik und Geschlecht unterscheiden kann. Nur weil ein „der“ vor dem Subjekt steht, ist nicht automatisch von einem Mann die Rede und umgekehrt – „der Busenstar“ ist eine Frau und „die Tunte“ ein Mann. „Der Mensch“ ist weiblich oder männlich; ebenso wie „die Person“ oder „die Geisel“. Es gibt keine „Menschin“, keinen „der Person“ und keinen „der Geisel“. Und „das“ Mädchen wird nicht zur Sache, nur weil ein „das“ voransteht.

      Dass diese „Strafzettel-Groteske“ bei Frau Heinisch-Hosek auf Begeisterung stößt, wie ihre Sprecherin betonte, war nicht anders zu erwarten.


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