Staatshaftungsrecht. Michael Ahrens
rel="nofollow" href="#ulink_d5dc6f3a-7dc6-5ea6-8528-c7809c26a848">2.Keine Duldungspflicht
4.Zurechnung des Verhaltens Dritter
5.Fortdauer des rechtswidrigen Zustands
1.Rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Folgenbeseitigung
8. Teil Entschädigung nach dem Polizei- und Ordnungsrecht
I.Entschädigung wegen rechtmäßiger Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden
2.Rechtmäßige Maßnahme einer Polizei- bzw. Ordnungsbehörde
a)als Nichtverantwortlicher (Nichtstörer)
d)als Verantwortlicher (Störer)
e)als Anscheins- bzw. Verdachtsverantwortlicher (Anscheins- bzw. Verdachtsstörer)
5.Ausschluss- oder Einschränkungsgründe
II.Entschädigung wegen rechtswidriger Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden
2.Rechtswidrige Maßnahme einer Polizei- bzw. Ordnungsbehörde
3.Betroffener einer rechtswidrigen Maßnahme