Internationales Privatrecht. Thomas Rauscher

Internationales Privatrecht - Thomas Rauscher


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10Schuldrecht

       A.Exkurs: Rechtsgeschäfte

       I.Geschäftsrecht und Willenserklärung

       II.Stellvertretung

       III.Form

       IV.Verjährung, Verwirkung und Klageverjährung

       B.Vertragliches Schuldrecht

       I.Einheitskaufrecht (CISG)

       1.Anwendungsbereich

       2.Regelungsgegenstand

       3.Vertraglicher Ausschluss

       II.EU-Vereinheitlichung im materiellen Kaufrecht

       1.EU-Verordnungsvorschlag: Gemeinsames Europäisches Kaufrecht

       2.Entwurf EU-Richtlinie über Online-Warenhandel und Fernabsatz

       III.Rom I-Verordnung

       1.Rechtsentwicklung

       2.Räumlicher Anwendungsbereich, Mehrrechtsstaaten

       3.Sachlicher Anwendungsbereich

       4.Intertemporaler Anwendungsbereich

       5.Auslegung und inhaltlicher Bezug zum EVÜ

       IV.Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO)

       1.Kollisionsrechtliche Verweisung – Zwingendes Recht

       2.Stillschweigende Rechtswahl

       3.Keine Gesamtverweisung kraft Rechtswahl

       4.Rechtswahl für Teile des Vertrages

       5.Auf die Rechtswahl anwendbares Recht

       6.Nachträgliche Rechtswahl – Rechtswahl im Prozess

       V.Objektive Anknüpfungen (Art. 4 Rom I-VO)

       1.Sachnormverweisung

       2.Systematik im Vergleich zu Art. 4 EVÜ (Art. 28 aF)

       3.Vertragstypen (Art. 4 Abs. 1 Rom I-VO)

       a)Kaufverträge über bewegliche Sachen (lit. a)

       b)Dienstleistungsverträge (lit. b)

       c)Verträge über dingliche Rechte, Miete und Pacht an Immobilien (lit. c, d)

       d)Weitere Vertragstypen

       4.Gewöhnlicher Aufenthalt der charakteristisch leistenden Partei

       5.Fehlen einer charakteristischen Leistung – engste Verbindung

       6.Keine Spaltung des objektiven Vertragsstatuts

       7.Die „offensichtlich engere Verbindung“ zu einem anderen Staat (Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO)

       8.Beförderungsverträge (Art. 5 Rom I-VO)

       a)Güterbeförderung

       b)Personenbeförderung

       VI.Schutzwürdige Vertragspartner

       1.Verbraucherverträge Art. 6 Rom I-VO; Art. 46b

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