Schuldrecht Allgemeiner Teil II. Achim Bönninghaus
rel="nofollow" href="#ulink_7cde8a82-74af-5d0c-81bf-6eb4848bc807">Vertretenmüssen wegen Verschuldens des Schuldners
2.Korrektur bei bestimmten Personengruppen
III.Eigenes Verschulden bei „unnatürlichen“ Schuldnern
1.Verschulden eines Repräsentanten
2.Bezug zur Stellung als Repräsentant
D.Vertretenmüssen wegen Verschuldens Dritter (§ 278)
I.Bestehendes Schuldverhältnis
1.Tätigwerden mit Willen des Schuldners
2.Tätigwerden bei Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners
a)Verbindlichkeit des Schuldners
E.Erleichterungen im Haftungsmaßstab
I.Gesetzliche Beschränkungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
II.Haftungsbeschränkung auf die eigenübliche Sorgfalt
III.Vertragliche Haftungsmilderungen
1.Wirksamkeitsvoraussetzungen
a)Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse
2.Besonderheiten bei Haftungsbeschränkung in AGB
3.Auswirkungen unzulässiger Haftungsklauseln
A.Tatbestand der Leistungsverzögerung
I.Unterscheidung zwischen Leistungsverzögerung und Verzug
II.Nichtleistung trotz Fälligkeit
a)Vertraglich vereinbarte Fälligkeit
b)Gesetzlich besonders bestimmte Fälligkeit
a)Bestand des Anspruchs zum Fälligkeitstermin
3.Kein Annahmeverzug des Gläubigers