Schuldrecht Allgemeiner Teil II. Achim Bönninghaus
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_613263de-7137-59af-9d80-04bc628a264d">Anspruchsgrundlagen
II.Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4
III.Schadensersatz aus §§ 311a Abs. 2, 275 Abs. 4
IV.Schadensersatz neben der Leistung bei Unmöglichkeit?
D.Entfallen der Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs. 1 S. 1
II.Wirkung des § 326 Abs. 1 S. 1
III.Ausnahme nach § 326 Abs. 1 S. 2
IV.Vertraglicher Ausschluss
1.Ausschluss durch Individualvereinbarung
2.Ausschluss durch gesetzliche Sondertatbestände
V.Ausnahmen des § 326 Abs. 2
1.Ausnahme nach § 326 Abs. 2 S. 1 Fall 1
2.Ausnahme nach § 326 Abs. 2 S. 1 Fall 2
3.Vorteilsausgleich nach § 326 Abs. 2 S. 2
E.Rückzahlungsanspruch aus §§ 346 Abs. 1, 326 Abs. 4
F.Sonderfall: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit
I.Bedeutung des Rücktrittsrechts aus § 326 Abs. 5
1.Befreiung von einer Teilleistung nach § 275
2.Befreiung von der Nacherfüllung nach § 275
II.Voraussetzungen des Rücktrittsrechts
2.Leistungsbefreiung nach § 275
3.Kein Ausschluss nach § 323 Abs. 5
4.Kein Ausschluss nach § 323 Abs. 6
5. Teil Die Rücksichtspflichtverletzung
A.Konkurrenz zu den Leistungsstörungsregeln
B.Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung aus § 280 Abs. 1
1.Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
b)Einbeziehungsinteresse des Gläubigers
d)Schutzbedürftigkeit des Dritten
2.Vorvertragliche Rücksichtspflichten (sog. „culpa in contrahendo“)