BGB Allgemeiner Teil I. Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil I - Achim Bönninghaus


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Bestandteil des zivilrechtlichen Lehrstoffs ist. Die Brisanz der „Allgemeinen Themen“ bleibt bis zum Examen erhalten und hat sich keineswegs in den unteren Semestern „erledigt“.

      Bei der Neuauflage habe ich viele Zuschriften verarbeiten können, für die ich mich herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte. Indem ich die Institute Geschäftsfähigkeit und Stellvertretung nicht nur im Zusammenhang mit der Willenserklärung und dem Vertragsschluss, sondern auch in einer geschlossenen Einheit dargestellt habe, mag es hier und da zu Wiederholungen kommen. Diese sind durchaus gewünscht und tragen hoffentlich zum besseren Verständnis und Behalten bei. Weitere Anregungen sind immer willkommen.

      Auf gehtʼs – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

      Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: [email protected]. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an den Verfasser [email protected].

      Frankfurt am Main, im August 2018

       Achim Bönninghaus

      Anmerkungen

       [1]

      Die in diesem Skript in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Rubrik: „Entscheidungen“) abrufen.

      mit Online-Wissens-Check

kein Alternativtext verfügbar

      Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.

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      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Codeseite

       Literaturverzeichnis

       1. Teil „Ein Rundflug“

       A.Sinn und Zweck eines juristischen Gutachtens

       B.Wie geht das?

       I.Erfassen des Sachverhalts

       II.Gliederung

       III.Auffinden der Anspruchsgrundlage

       IV.Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen

       1.Hauptgliederung

       2.Untergliederungen

       a)Primäransprüche vor Sekundäransprüchen

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