BGB Allgemeiner Teil I. Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil I - Achim Bönninghaus


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E.Nichtigkeitsgründe in Bezug auf Willenserklärungen

       I.Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden, § 105 Abs. 1

       1.Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden

       2.Wirkung des § 105 Abs. 1

       II.Vorübergehende Störung der Geistestätigkeit, § 105 Abs. 2

       1.Voraussetzungen

       2.Wirkung des § 105 Abs. 2

       III.Tatbestände der §§ 116–118

       1.Willensvorbehalt, § 116

       2.Scheingeschäft, § 117

       3.Scherzerklärung, § 118

       IV.(Schuldlos) Unerkannt fehlendes Erklärungsbewusstsein

       1.Schritt: Auslegung

       2.Schritt: „Lehre vom potentiellen Erklärungsbewusstsein“

       3.Übungsfall Nr. 4

       V.Widerruf, § 130 Abs. 1 S. 2

       4. Teil Das Zustandekommen von Verträgen

       A.Überblick

       I.Vertrag als Anspruchsgrundlage

       II.Verträge als Instrument der Verfügung über Rechte

       III.Definition

       B.Der Antrag (§ 145)

       I.Abgabe und Zugang des Antrags

       II.Auslegung

       1.Abgrenzung zum einseitigen Rechtsgeschäft

       2.Abgrenzung zur invitatio ad offerendum

       3.Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis

       III.Mindestinhalt: „essentialia negotii“

       1.Beteiligte Personen

       2.Vertragsgegenstand

       a)Begründung eines Schuldverhältnisses

       b)Verfügung über ein Recht

       3.Genauigkeit

       C.Die Annahme

       I.Regelfall

       II.Annahme nach § 151

       III.Übungsfall Nr. 5

       IV.Sonderfall: Zuschlag gem. § 156

       D.Bestand des Angebots zum Zeitpunkt der Annahme

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