BGB Allgemeiner Teil I. Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil I - Achim Bönninghaus


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_71294d16-e592-5f99-bd2a-4c07cbeaf50c">Grundsatz

       b)Sonderfall: Mangelhafte Leistung

       C.Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 107, 108)

       I.Wirkung der §§ 107, 108

       II.Einwilligungsvorbehalt, § 107 (§ 1903 Abs. 3)

       1.Rechtlich vorteilhafte Geschäfte

       2.Korrekturen

       a)Wirtschaftlich generell „ungefährliche“ rechtliche Nachteile

       b)Neutrale Geschäfte

       3.Übungsfall Nr. 6

       III.Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 182, 183

       1.Rechtsnatur

       2.Umfang

       3.Übungsfall Nr. 7

       4.Sonderfall: § 110

       a)Funktion des § 110

       b)Tatbestand

       5.Übungsfall Nr. 8

       6.Sonderfälle der §§ 112, 113

       a)Fall des § 112: Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

       b)Fall des § 113: Eingehung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses

       IV.Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 108, 182, 184

       1.Genehmigungssystem des § 108

       2.Übungsfall Nr. 9

       D.Einseitige Rechtsgeschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen

       I.Einseitiges Rechtsgeschäft durch beschränkt Geschäftsfähigen, § 111

       1.Grundregel der §§ 107, 111

       2.Fall des § 111 S. 2

       II.Einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber beschränkt Geschäftsfähigen, § 131 Abs. 2

       1.Allgemeine Regel des § 131 Abs. 2

       2.Sondertatbestand des § 109 Abs. 1 S. 2

       Sachverzeichnis

      Tipps vom Lerncoach

      Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

      Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

      Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

      Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

      Wie lernen Menschen?

      Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge


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