Schuldrecht Besonderer Teil I. Achim Bönninghaus

Schuldrecht Besonderer Teil I - Achim Bönninghaus


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      Allgemein zur Verjährung Skript „Schuldrecht AT I“ Rn. 426 ff.

       [49]

      Palandt-Weidenkaff § 438 Rn. 6; MüKo-Westermann § 438 Rn. 13; Bamberger/Roth-Faust § 438 Rn. 14; offengelassen bei BGH Urteil vom 19.10.2007 (Az: V ZR 211/06) unter Tz. 28 = BGHZ 174, 61 ff. = NJW 2007, 3777, 3779.

       [50]

      § 281 setzt nicht nur die Fälligkeit, sondern auch die Durchsetzbarkeit der Leistungspflicht voraus, siehe im Skript „Schuldrecht AT II“ Rn. 88 ff.

       [51]

      Pfandrechte gewähren über § 1227 Herausgabeansprüche aus § 985 gegen den (unberechtigten) Besitzer der verpfändeten Sache.

       [52]

      Siehe dazu das Skript „Schuldrecht AT II“.

       [53]

      Siehe im Skript „BGB AT I“ Rn. 277 ff.

       [54]

      Siehe im Skript „Sachenrecht II“ Rn. 253 f.

       [55]

      Siehe im Skript „Sachenrecht II“ Rn. 11 f.

       [56]

      Siehe im Skript „BGB AT II“ Rn. 251 ff.

       [57]

      Siehe zum Thema Form und falsa demonstratio im Skript „BGB AT II“ Rn. 259 ff.

       [58]

      Siehe im Skript „BGB AT II“ Rn. 253.

       [59]

      Palandt-Grüneberg § 311b Rn. 55.

       [60]

      BGH NJW 1966, 588, 589; Palandt-Ellenberger § 138 Rn. 44; MüKo-Armbrüster § 134 Rn. 57.

       [61]

      Dazu im Skript „Sachenrecht I“ Rn. 106.

       [62]

      BGH NJW 2000, 354, 357 li. Sp. zu § 314 a.F. = jetzt § 312c; Palandt-Ellenberger § 125 Rn. 9 und Palandt-Grüneberg, § 311b Rn. 25 und § 311c Rn. 1.

      1. Teil Der Kaufvertrag › C. Der Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 Abs. 2)

      Anspruch des Verkäufers gem. § 433 Abs. 2 (ggf. i.V.m. § 453)

      I.Anspruchsentstehung

       1.Wirksamer Kaufvertrag (s. zu den weiteren Problemen im Prüfungsschema oben vor Rn. 4)

       unbezifferter KaufpreisRn. 96

       Fall des § 241a Abs. 1Rn. 99

       2.Sonstige Voraussetzungen/Einwendungen

       a)Besondere Voraussetzungen für Gläubiger- oder Schuldnerstellung Dritter

       b)Eintritt einer vereinbarten Bedingung

       c)anfängliche Unmöglichkeit der Verkäuferschuld (§ 326 Abs. 1 S. 1)

       aa)anfängliche Leistungsbefreiung des Verkäufers nach § 275 Abs. 1

       bb)(kein) Fall der „qualitativen Teilunmöglichkeit“ (§ 326 Abs. 1 S. 2)

       cc)(keine) Ausnahme nach § 326 Abs. 2

      II.Rechtsvernichtende Einwendungen, insbesondere

       1.Erfüllung und Erfüllungssurrogate (z.B. §§ 362, 364, 389)

       2.Nachträgliche Unmöglichkeit der Verkäuferschuld (§ 326 Abs. 1 S. 1)

       a)nachträgliche Leistungsbefreiung des Verkäufers nach § 275

       b)(kein) Fall der „qualitativen Teilunmöglichkeit“ (§ 326 Abs. 1 S. 2)

       c)(keine) Ausnahme nach §§ 446, 447, 326 Abs. 2 S. 1 Var. 1

       Voraussetzungen des § 447Rn. 113 ff.

       3.Sonderfall des § 300 Abs. 2

       4.Eintritt einer auflösenden Bedingung, § 158 Abs. 2

       5.Rücktritt, Minderung, Verlangen von Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 Abs. 4), Widerruf i.S.d. § 355

      III.Durchsetzbarkeit

       1.Fälligkeit

       2.Einreden

       Zurückbehaltungsrecht aus § 273 i.V.m. § 285 („Drittschadensliquidation“)Rn. 126 ff.

      1. Teil Der KaufvertragC. Der Anspruch auf den Kaufpreis (§ 433 Abs. 2) › I. Anspruchsentstehung

I. Anspruchsentstehung 1. Wirksamer Kaufvertrag

      95

      Die Entstehung des Anspruchs gem. § 433 Abs. 2 erfordert zunächst den Abschluss eines Kaufvertrages mit den in § 433 bzw. § 453 typisierten Hauptleistungspflichten. Die vertragstypische Hauptleistungspflicht des Käufers besteht gem. § 433 Abs. 2 in der Zahlung des Kaufpreises. Besteht das Entgelt hingegen ebenfalls in einer Sachleistung liegt kein Kauf, sondern Tausch vor (§ 480).

      96

      Der Kaufpreis muss bei Vertragsschluss der Höhe nach nicht unbedingt in bezifferter Höhe feststehen. Es genügt, wenn sich seine Höhe nach den Erklärungen der Parteien bestimmen lässt.

      Beispiel

      „Powerseller“ V stellt auf der „Auktionsplattform“ von „eBay“ eine CD zum Mindestgebot


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