Kommunalrecht Baden-Württemberg. Matthias Müller
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_481585b5-ad80-5b25-a7dc-a58d895c93a5">Klagebefugnis
VI.Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen
15. Teil Besondere Verwaltungsformen
B.Bezirksverfassung – § 64 ff. GemO
B.Verfassungsmäßige Garantie des Art. 28 Abs. 2 GG
17. Teil Überblick: Interkommunale Zusammenarbeit
B.Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalten
C.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzw. Zweckvereinbarung
II.Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
18. Teil Überblick: Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Tipps vom Lerncoach
Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?
Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.
Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.
Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.
Wie lernen Menschen?
Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können.