Sachenrecht III. Ralph Westerhoff
Oder Sie wenden sich direkt an den Verfasser unter [email protected].
Remagen, im Juli 2016
Prof. Dr. Ralph Westerhoff
JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller
mit Online-Wissens-Check
Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich.
Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an?
• | Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs, passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. |
• | Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. |
Wie nutzen Sie diese Möglichkeit?
Online-Wissens-Check
Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei.
Ihr persönlicher User-Code: 723655270
Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand.
Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: [email protected].
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Inhaltsverzeichnis
A.Bedeutung und Möglichkeiten der Kreditsicherung
I.Bedeutung und Grundstruktur der Kreditsicherung
1.Bedeutung der Kreditsicherung
2.Grundstruktur der Kreditsicherung
2.Die Personalsicherheiten im Überblick
a)Die akzessorischen Personalsicherheiten
b)Die nicht akzessorischen Personalsicherheiten
I.Die konstruktiven Möglichkeiten des Regresses
II.Überblick über die Regressansprüche
1.Der Aufwendungsersatzanspruch
2.Übergeleitete Ansprüche bei akzessorischen Sicherungen
3.Regressansprüche bei nichtakzessorischen Sicherheiten
2. Teil Die Personalsicherheiten
I.Die Voraussetzungen der Bürgenhaftung
1.Vertragliche Einigung
a)Geltung der allgemeinen Regeln
b)Abgrenzung von verwandten Rechtsinstituten