Zwangsvollstreckungsrecht. Bettina Heiderhoff

Zwangsvollstreckungsrecht - Bettina Heiderhoff


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durch Gläubiger des Treuhänders

       d)Beschränkte dingliche Rechte

       e)Schuldrechtliche Ansprüche

       aa)Forderungsinhaberschaft

       bb)Verschaffungs- und Herausgabeansprüche

       f)Besitz

       g)Leasingverträge

       h)Anfechtungsrechte

       i)Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB

       2.Keine Einwendungen des Beklagten

       a)Anfechtbarkeit des Rechtserwerbs

       b)Haftung des Klägers

       c)Rechtsmissbrauch

       3.Darlegungs- und Beweislast

       IV.Einstweilige Anordnungen

       V.Übersicht: Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)

       § 10 Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)

       I.Zielrichtung

       II.Zulässigkeit

       1.Statthaftigkeit

       2.Zuständigkeit

       3.Rechtsschutzbedürfnis

       III.Begründetheit

       1.Pfand- oder Vorzugsrecht des Klägers

       2.Vorrang

       3.Keine Einwendungen des Beklagten

       IV.Einstweilige Anordnungen

       V.Übersicht: Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)

       § 11 Rechtsschutz nach Beendigung der Zwangsvollstreckung

       I.Interessenlage

       II.„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“

       1.Zielrichtung

       2.Mögliche Anspruchsgrundlagen

       a)Vollstreckungsschuldner gegen den Vollstreckungsgläubiger

       b)Vollstreckungsschuldner gegen den Ersteher

       III.„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“

       1.Zielrichtung

       2.Mögliche Anspruchsgrundlagen

       a)Eigentümer (oder sonst nach § 771 ZPO berechtigter Dritter) gegen den Gläubiger

       b)Eigentümer gegen den Ersteher

       IV.Ansprüche gegen dritte Personen


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