Zwangsvollstreckungsrecht. Bettina Heiderhoff
durch Gläubiger des Treuhänders
d)Beschränkte dingliche Rechte
e)Schuldrechtliche Ansprüche
bb)Verschaffungs- und Herausgabeansprüche
i)Veräußerungsverbot nach §§ 135, 136 BGB
2.Keine Einwendungen des Beklagten
a)Anfechtbarkeit des Rechtserwerbs
V.Übersicht: Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)
§ 10 Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)
1.Pfand- oder Vorzugsrecht des Klägers
3.Keine Einwendungen des Beklagten
V.Übersicht: Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)
§ 11 Rechtsschutz nach Beendigung der Zwangsvollstreckung
II.„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“
2.Mögliche Anspruchsgrundlagen
a)Vollstreckungsschuldner gegen den Vollstreckungsgläubiger
b)Vollstreckungsschuldner gegen den Ersteher
III.„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“
2.Mögliche Anspruchsgrundlagen
a)Eigentümer (oder sonst nach § 771 ZPO berechtigter Dritter) gegen den Gläubiger
b)Eigentümer gegen den Ersteher
IV.Ansprüche gegen dritte Personen