AGB-Recht. Martin Schwab

AGB-Recht - Martin Schwab


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Vertragsmuster

       d)Einbeziehung von AGB bei Internet-Auktionen

       4.Die Fiktion des § 310 III Nr. 1 BGB

       III.„Gestellte“ und „ausgehandelte“ Bedingungen: Die Abgrenzung von AGB und Individualabrede

       1.Die Einschränkung der AGB-Definition in § 305 I 3 BGB

       2.Voraussetzungen einer Individualabrede

       3.Beweisfragen

       Teil 2 Die Einbeziehung von AGB in den Vertrag

       1. KapitelDie Einbeziehungsvoraussetzungen nach § 305 II BGB

       I.Die Erfordernisse des § 305 II BGB

       II.Persönlicher Geltungsbereich und Bereichsausnahmen

       III.Einbeziehung von AGB und Rechtsgeschäftslehre des BGB

       1.Das Konsensprinzip

       2.Keine konkludente Einbeziehung von AGB

       3.Rechtsfolgen misslungener Einbeziehung von AGB

       IV.Der Hinweis des Verwenders auf die AGB

       1.Hinweis bei Vertragsschluss

       a)Hinweise nach Vertragsschluss

       b)Hinweise vor Vertragsschluss

       c)Hinweis bei verzögertem Vertragsschluss

       2.Die Anforderungen an einen ausdrücklichen „Hinweis“

       a)Schriftlicher Vertragsschluss

       b)Mündlicher Vertragsschluss

       c)Hinweis auf geänderte AGB

       d)Vertragsschluss im Internet

       3.Der „deutlich sichtbare Aushang“

       a)Unverhältnismäßige Schwierigkeiten beim ausdrücklichen Hinweis

       b)Anforderungen an einen „deutlich sichtbaren“ Aushang

       V.Die Möglichkeit der Kenntnisnahme von den AGB

       1.Die Obliegenheit des Verwenders nach § 305 II Nr. 2 BGB

       2.Die Anforderungen an eine „zumutbare“ Möglichkeit der Kenntnisnahme

       a)Wege der Kenntnisnahme vom Text der AGB

       b)Unaufgeforderte Verschaffung der Kenntnismöglichkeit

       c)Verständlichkeit

       aa)Einbeziehungskontrolle, Unklarheitenregel und Transparenzgebot

       bb)Sprache

       cc)Übersichtlichkeit

       dd)Verwendung juristischer Fachbegriffe

       ee)Verweisung auf gesetzliche Vorschriften

       ff)Insbesondere die Klausel „soweit gesetzlich zulässig“

       gg)Скачать книгу