Besteuerung von Unternehmen II. Wolfram Scheffler
IV.Beziehungen zwischen den Zwecken der Steuerbilanz
B.Methoden der Gewinnermittlung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
I.Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG (Steuerbilanz)
1.Anwendungsbereich der Steuerbilanz: steuerliche Buchführungspflicht
2.Gewinnbegriff der Steuerbilanz
II.Weitere Methoden der Gewinnermittlung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
C.Maßgeblichkeitsprinzip als Bindeglied zwischen der Handelsbilanz und der steuerlichen Rechnungslegung
I.Begründungen für das Maßgeblichkeitsprinzip
II.Inhalt des Maßgeblichkeitsprinzips
III.Auswirkungen des Maßgeblichkeitsprinzips
D.Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung als Kernelement der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb
I.Überblick über die Zielsetzung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
1.Bedeutung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Steuerbilanz
2.Wesen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
3.Herleitung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
4.Verhältnis der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zur Einblicksforderung
5.Systematik der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
1.Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
2.Grundsatz der Richtigkeit (Bilanzwahrheit)
3.Grundsatz der Vollständigkeit
4.Grundsatz der Vergleichbarkeit (Bilanzidentität, formelle und materielle Bilanzstetigkeit)
5.Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Wesentlichkeit, Relevanz)
IV.Systemgrundsätze (Konzeptionsgrundsätze)
1.Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Principle)
2.Grundsatz der Pagatorik (Grundsatz der Zahlungsverrechnung, Nominalwertprinzip)
3.Grundsatz der Einzelerfassung und Einzelbewertung
V.Grundsätze der Periodisierung
1.Zielsetzung und Verhältnis zum Vorsichtsprinzip
2.Realisationsprinzip (Ertragsantizipationsverbot, Anschaffungswertprinzip)
3.Abgrenzung von Aufwendungen der Sache nach
4.Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen der Zeit nach
VI.Konventionen zur Beschränkung von gewinnabhängigen Zahlungen
1.Zielsetzung und Verhältnis zum Vorsichtsprinzip
2.Imparitätsprinzip (Aufwandsantizipationsgebot)