Soldatengesetz. Stefan Sohm

Soldatengesetz - Stefan Sohm


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die Jahreszahl „1984“ ersetzt 37 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 23. Dezember 1977 Inkrafttreten: 1. Januar 1978 BGBl. IS. 3114 §§ 46, 56Einführung einer Mindestabdienzeit für alle Berufssoldaten mit Studium oder Fachausbildung 38 Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten) vom 30. Juli 1979Inkrafttreten: 1. Oktober 1979 BGBl. IS. 1301 §§ 4, 25Nähere Ausgestaltung der die Rechtsstellung eines in ein Landesparlament gewählten Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit regelnden Vorschriften (entsprechende Anwendung des Abgeordnetengesetzes) 39 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 22. Mai 1980 Inkrafttreten: 1. Juni 1980 BGBl. IS. 581 §§ 4, 27, 35b, 40, 44, 45, 47, 51, 54 und 72Einbeziehung Kampfbeobachter in die Altersgrenze für Strahlflugzeugführer, Einführung einer Möglichkeit, die Dienstzeit bei Sanitätsoffizieren auf 20 Jahre festzusetzen, sowie terminologische und redaktionelle Änderungen 40 Artikel 4 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 7. Juli 1980Inkrafttreten: 1. August 1980 BGBl. IS. 851 § 54Anpassung eines Verweises auf Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (§ 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3) 41 § 30 des Staatshaftungsgesetzes vom 26. Juni 1981Inkrafttreten: 1. Januar 1982 BGBl. IS. 553 § 24Anpassung der Haftungsvorschriften an die Vorschriften des Staatshaftungsgesetzes 42 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1982 BGBl. IS. 1493 Das Staatshaftungsgesetz ist nichtig 43 Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts vom 24. Februar 1983Inkrafttreten: 2. März 1983 BGBl. IS. 179 §§ 17, 25, 35c, 46, 49, 55, 56 und 73Normierung einer Pflicht zur Erstattung von Ausbildungskosten und des als Sanitätsoffizier-Anwärter gewährten Ausbildungsgelds für alle Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die vor Ablauf einer bestimmten Dienstzeit entlassen werden. Änderung der Vorschrift über die Entlassung wegen besonderer Härte (Anspruch auf Entlassung) und Regelungen für den Fall, dass ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit zum Mitglied der Bundesregierung, Landesregierung oder zum Parlamentarischen Staatssekretär ernannt wird. 44 Artikel 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 1984Inkrafttreten: 15. Juli 1984 BGBl. IS. 875 § 28Änderung der Vorschriften über den Betreuungsurlaub 45 Artikel 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 25. Juli 1984Inkrafttreten: 1. August 1984 BGBl. IS. 998 §§ 28, 28aEinführung eines Urlaubs bis zum Beginn des Ruhestandes 46 Artikel 3 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzÄndG) vom 20. Dezember 1984Inkrafttreten: 1. Januar 1985 BGBl. IS. 1654 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, in Artikel 154 – Soldatengesetz – Nummer 3 wird in § 38 Abs. 1 Nr. 3 die Verweisung „§§ 64, 65 Abs. 1, 2 oder § 66 des Strafgesetzbuches“ durch die Verweisung „§§ 64 oder 66 des Strafgesetzbuches“ ersetzt 47 Artikel 3 des Sechsten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 21. Februar 1985Inkrafttreten: 1. März 1985 BGBl. IS. 371 Inhaltsübersicht, §§ 20, 20a, 21 und 23Erweiterung der Vorschriften über die Ausübung von Nebentätigkeiten im Hinblick auf eine Begrenzung der Ausübung solcher Tätigkeiten 48 § 31 des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz – BErzGG) vom 6. Dezember 1985Inkrafttreten: 1. Januar 1986 BGBl. IS. 2154 §§ 28a, 30 und 72Aufnahme einer Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung über den Erziehungsurlaub für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes 49 Artikel 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes vom 13. Juni 1986Inkrafttreten: 1. Juli 1986 BGBl. IS. 873 Inhaltsübersicht, §§ 4a, 46, 49, 55, 56 und 72Aufnahme einer Vorschrift über das Tragen der Uni-form nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst, Aufnahme einer Entlassungsnorm für anerkannte Kriegsdienstverweigerer und Regelung der Rechtsfolgen 50 Artikel 4 des Achten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 1989Inkrafttreten: 1. August 1989 BGBl. IS. 1282 §§ 28, 28a, 46, 49, 55 und 56Änderungen in den Vorschriften über Betreuungsurlaub für Frauen in der Laufbahn der Sanitätsoffiziere und in den Vorschriften über Wohnsitznahme im Ausland 51 Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) vom 18. Dezember 1989 Inkrafttreten: 1. Januar 1992/1. Januar 2002 BGBl. IS. 2218 § 44 (ab 1. Januar 1992)Aufnahme von Vorschriften zum Verbleiben im Dienst über die Altersgrenzen hinaus auf Antrag des Soldaten, Verkürzung der Hinausschiebenszeit von fünf auf vier Jahre § 45 (ab 1. Januar 2002)Heraufsetzung der Altersgrenzen für Berufssoldaten 52 Artikel 7 § 37 des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz – BtG) vom 12. September 1990Inkrafttreten: 1. Januar 1992 BGBl. IS. 2002 §§ 20, 21Anpassung der Begriffe 53 Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. Dezember 1990 Inkrafttreten: 13. Dezember 1990 BGBl. IS. 2588 Inhaltsübersicht, §§ 1, 2, 28, 28a, 30, 37, 39, 40, 43, 45, 46, 51, 51a, 54, 55, 58, 60, 61, 72 und 74Aufnahme von Vorschriften zur Einstellung von Frauen in allen Laufbahnen im Sanitätsdienst und im Militärmusikdienst und von Vorschriften zur Heranziehung nicht wehrpflichtiger früherer Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Erweiterung des Anspruchs auf Erziehungsurlaub für alle Soldaten sowie Klarstellungen (z.B. Beginn des Wehrdienstverhältnisses).Durch Artikel 5 Nr. 2 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes wird Artikel 20 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (siehe Nr. 51) mit der Folge geändert, dass das Inkrafttreten der in Artikel 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa dieses Gesetzes normierten Verkürzung der Hinausschiebenszeit auf den 1. Januar 2002 verschoben
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