Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga

Bilanzen erstellen und lesen für Dummies - Michael Griga


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zusätzlich auch noch aus dem Anhang und dem Lagebericht.

      Bilanz ist nicht gleich Bilanz. Es gibt nämlich viele unterschiedliche Bilanzarten. Wir zeigen Ihnen hier kurz die wichtigsten:

       Die Handelsbilanz: Hier handelt es sich um Bilanzen, die auf Basis des nationalen oder internationalen Handelsrechts erstellt werden. Nationales Handelsrecht ist zum Beispiel das deutsche HGB, das österreichische UGB und das Schweizer Obligationenrecht, kurz OR. Das IFRS ist dagegen ein internationaler Rechnungslegungsstandard. IFRS steht übrigens für International Financial Reporting Standards.

       Die Steuerbilanz: So eine Steuerbilanz wird zusätzlich zur Handelsbilanz benötigt, da das Steuerrecht manchmal vom Handelsrecht abweichende Bewertungsvorschriften besitzt. Getreu dem Maßgeblichkeitsprinzip wird die Steuerbilanz zwar immer aus der Handelsbilanz abgeleitet. Schreibt das Steuerrecht aber abweichende Wertansätze vor, müssen diese in der Steuerbilanz gewählt werden. Grundlage für die Steuerbilanz ist damit immer die nationale Steuergesetzgebung. Schließlich dient die Steuerbilanz ja auch der Ermittlung der zu zahlenden Steuern.

       Bilanzen nach der Häufigkeit: Neben der zum Jahresabschluss erstellten Schluss- und Eröffnungsbilanz gibt es manchmal auch Zwischenbilanzen. Das können Halbjahresbilanzen oder gar Quartalsbilanzen sein. Meist fordern die Aktienbörsen in ihren Vorschriften solche Zwischenbilanzen, damit der gemeine Anleger auch unterjährig Informationen über das Unternehmen bekommt.

       Einzel- und Konzernbilanzen: Eine Einzelbilanz umfasst immer nur ein Unternehmen beziehungsweise eine Rechtseinheit. Oftmals besteht ein internationaler Konzern jedoch aus vielen rechtlich selbstständigen Unternehmen. Damit man hier einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Konzerns gewinnt, muss man die vielen Einzelbilanzen zu einer Konzernbilanz zusammenfassen. Dabei darf man jedoch nicht einfach alles aufaddieren. Sollten die konzerneigenen Unternehmen untereinander Geschäfte gemacht haben, müssen diese natürlich in der Konzernbilanz konsolidiert werden.

       Außerordentliche Bilanzen: Nicht immer verläuft das Leben wie ein langer ruhiger Fluss. Außergewöhnliche Ereignisse verlangen manchmal auch eine außerordentliche Bilanz. Bei Gründung eines Unternehmens erstellt man eine Gründungsbilanz. Wechselt das Unternehmen die Rechtsform, ist eine Umwandlungsbilanz angesagt. Schließt sich das Unternehmen mit einem anderen Unternehmen zusammen, wird eine Fusionsbilanz erstellt. Geht es der Firma schlecht, ist eine Sanierungsbilanz angesagt. Geht es dem Unternehmen richtig übel, kommt die Konkursbilanz ins Spiel. Oder die Liquidationsbilanz.

      Da die Erstellung solch einer Bilanz ganz schön viel Arbeit macht, sollte sie auch einem sinnvollen Zweck dienen. Und da die Bilanzerstellung wirklich sehr, sehr viel Arbeit macht, dient die Bilanz nicht nur einem, sondern gleich mehreren Zwecken. Die wichtigsten Zwecke verraten wir Ihnen im Folgenden.

      Befriedigung der Neugierde: Informationsfunktion

      Die Bilanz soll über die Lage des Unternehmens informieren. Und zwar einen ziemlich breit gefächerten Adressatenkreis. Je nach Adressat unterscheidet sich dann auch das Informationsbedürfnis.

      Die Bilanzadressaten und deren Infobedürfnisse

      Es sind eine ganze Menge verschiedener Leute, die sich in Ihrer Bilanz über Ihr Unternehmen informieren können und wollen:

       Das Management: Die ersten Adressaten sind innerhalb des Unternehmens angesiedelt. Die Informationen der Bilanz unterstützen das Management bei der Kontrolle und Planung.

       Die Arbeitnehmer: Neben dem Management haben auch die Arbeitnehmer des Unternehmens ein gewisses Interesse an der Bilanz. Sie wollen wissen, wie gut oder schlecht es gerade läuft. Aus einem guten Bilanzergebnis können sie jedoch nicht immer schließen, ob ihre Arbeitsplätze gerade sicher sind oder ob sie sich besser woanders bewerben sollten. Der Grund: Die Bilanz gibt lediglich über die Vergangenheit Auskunft.

       Die Anteilseigner: Jedes Unternehmen benötigt Kapital. Dieses erhält es in der Regel von den Anteilseignern. Bei Aktiengesellschaften sind dies zum Beispiel die Aktionäre. Die wollen natürlich wissen, ob ihr Geld auch gut angelegt ist. Die Bilanz soll darüber Auskunft geben.

       Die Fremdkapitalgeber: Neben dem Kapital der Anteilseigner, dem sogenannten Eigenkapital, kann sich ein Unternehmen auch Fremdkapital besorgen. Fremdkapitalgeber sind meistens Banken. Auch diese sind an der wirtschaftlichen Lage brennend interessiert. Ist die Bilanz gut, gibt es Kredit. Ansonsten wird der Geldhahn vielleicht zugedreht.

       Der Fiskus: Er möchte ebenfalls wissen, wie das vergangene Jahr für das Unternehmen lief. Ihn interessiert vor allem die Höhe des Gewinns als Bemessungsgrundlage für die Steuerzahlungen.

       Die Öffentlichkeit: Je größer das Unternehmen, desto größer der Adressatenkreis. Auch die Öffentlichkeit will wissen, wie es um die großen Konzerne im Lande steht. Dazu wurde 1969 in Deutschland sogar ein extra Gesetz, das sogenannte Publizitätsgesetz, erlassen. Es hört auf die nette Abkürzung PublG.

      Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion

      Neben der Informationsfunktion erfüllt die Bilanz auch eine Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion.

       Dokumentationsfunktion: In der Buchführung wurden unterjährig alle wirtschaftlichen Vorgänge erfasst. Nur so kann am Jahresende auch ein Jahresabschluss und damit eine Bilanz erstellt werden. In der Buchführung sind so zugleich alle Geschäftsfälle sauber dokumentiert. Bei kriminellen Handlungen zum Beispiel können diese Aufzeichnungen als Beweise herangezogen werden.

       Rechenschaftsfunktion: Die Anteilseigner sollen anhand des Jahresabschlusses sehen können, wie gut oder schlecht das Management gearbeitet hat. Da es in der Bilanz einige Bewertungswahlrechte gibt, kann das Management natürlich immer versuchen, sich ins rechte Licht zu rücken. Würde man deswegen aber alle Bewertungswahlrechte abschaffen, könnte dies den Unternehmen wiederum den benötigten Handlungsspielraum zu sehr einengen. Diese Funktion wird deshalb immer wieder heiß diskutiert.

      Her mit dem Geld: Zahlungsbemessungsfunktion

      Das Ergebnis der Bilanz beeinflusst den Gewinn, der an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Ein hohes Ergebnis steigert natürlich die Begehrlichkeiten der Anteilseigner. Ein schlechteres Ergebnis rechtfertigt dagegen manchmal auch eine niedrigere Dividende. Bei der Zahlungsbemessungsfunktion liegt so mancher Hund begraben. Natürlich wollen die Anteilseigner immer möglichst viel Gewinn ausgeschüttet bekommen. Auf der anderen Seite benötigt die Firma aber auch den einbehaltenen Gewinn für nötige Investitionen. Zum Beispiel zur Entwicklung neuer Produkte. Sonst kann das Unternehmen irgendwann gar keinen Gewinn mehr verteilen.

      Bei so viel möglichen Bilanzadressaten und Bilanzfunktionen wundert es nicht, dass der Gesetzgeber auf diesem Feld fast schon hyperaktiv war. Die rechtlichen Grundlagen der Handelsbilanz finden Sie in Deutschland gleich in mehreren Gesetzen:

       Das Handelsgesetzbuch (kurz HGB): In den §§ 238 bis 263 finden Sie die Rechnungslegungsvorschriften, die für alle Kaufleute gelten. In den §§ 264 bis 289 finden Sie zusätzlich die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften. § 266 enthält zum Beispiel die Gliederung der Bilanz und § 275 die Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

       Das Aktiengesetz (kurz AktG): Im Aktiengesetz werden ein paar Besonderheiten für Aktiengesellschaften geregelt, zum Beispiel der Ausweis des Grundkapitals oder der Kapitalrücklage.

       Das


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