Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. Michael Griga
abgeschrieben.
Und was ist mit nachträglichen Anschaffungskosten? Kaufen Sie für eine Maschine ein neues Teil, das diese noch leistungsfähiger macht, müssen diese Kosten dem Restwert der Maschine zugeschlagen werden. Streichen Sie die Maschine jedoch aus optischen Gründen nur knallgelb an, dürfen die Kosten für die Farbe nicht als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Restwert der Maschine aufgeschlagen werden. Pech gehabt.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden ins Anlagevermögen gepackt, wenn sie dauerhaft und strategisch Ihrem Unternehmen dienen. Kurzfristige oder spekulative Finanzanlagen kommen dagegen ins Umlaufvermögen. Man unterteilt in:
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Wertpapiere
Wenn Sie einem Unternehmen Geld leihen, an dem Ihre Firma dauerhafte Anteile oder Beteiligungen besitzt, wird diese Ausleihung als Finanzanlage des Anlagevermögens in die Bilanz aufgenommen.
Jetzt wird's spannend: Wie werden die Finanzanlagen bewertet? Grundsätzlich mit den Anschaffungskosten. Tritt eine dauerhafte Wertminderung der Anlage ein, muss eine außerplanmäßige Abschreibung bis zum neuen Marktwert der Beteiligung stattfinden. Ist die Wertminderung nur vorübergehend, kann abgeschrieben werden – muss aber nicht. Was als vorübergehend zu bezeichnen ist, muss die Buchhaltung fallweise nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden.
Umlaufvermögen
Hier finden sich die durchlaufenden Posten. Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus
Vorräten,
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen,
Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie
liquiden Mitteln.
Vorräte
Als Vorräte zählen in der Bilanz:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Also alles das, was Sie zur Herstellung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen verbrauchen.
unfertige Erzeugnisse und Leistungen, die in ihrem derzeitigen Zustand noch nicht verkaufsfähig sind
fertige Erzeugnisse und Waren, die zum Bilanzstichtag Ihre Lagerhallen füllen
geleistete Anzahlungen, die beispielsweise Ihre Lieferanten vorab von Ihnen erhalten haben
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Diese Position kann in drei Teile zerlegt werden:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn Ihr Unternehmen zwar schon geliefert, die Kunden jedoch noch nicht bezahlt haben
Forderungen gegen Unternehmen, die Ihrer Firma ganz oder teilweise gehören
sonstige Vermögensgegenstände wie zum Beispiel vergebene Darlehen oder Schadensersatzansprüche
Forderungen müssen stets mit dem Nennwert in der Bilanz stehen. Die Forderung darf nur dann abgeschrieben werden, wenn ein Kunde definitiv nicht zahlen kann.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere kennen Sie ja bereits aus dem Anlagevermögen. Hier erscheinen nun die kurzfristigen Anlagen. Als da wären:
Anteile an verbundenen Unternehmen
eigene Anteile, die Ihre Firma von sich selbst besitzt
Wertpapiere
Liquide Mittel
Hier findet sich die berühmte Portokasse wieder. Aber auch Schecks, Guthaben bei Banken oder Bargeld gehören dazu.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
Ab und zu ergibt es sich, dass Ihr Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr etwas bezahlt hat, obwohl es die Gegenleistung dafür erst nach dem Bilanzstichtag erhält. Hierfür bildet man aktive Rechnungsabgrenzungsposten.
Aktive Rechnungsabgrenzung: Ihr Unternehmen hat am 1. Dezember die Miete für die Monate Dezember bis Februar im Voraus bezahlt. Insgesamt waren das 30.000 Euro, wobei aber nur 10.000 Euro das alte Jahr betreffen. In der Bilanz für das alte Jahr bildet Ihre Buchhaltung somit einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten über die 20.000 Euro, die das Folgejahr betreffen, um das Bild für das alte Jahr nicht zu verfälschen. Im Folgejahr muss dieser Posten dann wieder aufgelöst werden.
Die Passivseite
Die Vermögenswerte haben wir nun durch. Jetzt geht's auf der Passivseite darum, wie die Vermögenswerte der Aktivseite finanziert werden. Die Passivseite ist aufgeteilt in:
Eigenkapital – oder: alles meins
Rückstellungen – oder: auf Nummer sicher
Verbindlichkeiten – oder: Haste mal 'nen Euro?
Rechnungsabgrenzungsposten – oder: Periodengerechtigkeit Teil 2
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus:
gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Während der Gesetzgeber die Bilanzierung des Eigenkapitals für Kapitalgesellschaften bis ins kleinste Detail reglementiert, gibt es für Personengesellschaften hierzu keine Regelung.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital ist nichts anderes als das Grundkapital einer Aktiengesellschaft beziehungsweise das Stammkapital einer GmbH.
Das gezeichnete Kapital bleibt immer gleich. Es sei denn, es wird eine Kapitalerhöhung (bei einer GmbH nennt man das Erhöhung des Stammkapitals) oder eine Kapitalherabsetzung (bei einer GmbH: Herabsetzung des Stammkapitals) beschlossen.
Kapitalrücklage
Werden Anteile am Unternehmen verkauft, erfolgt dies in der Regel zu einem höheren Preis als zum eigentlichen Nennwert. Das, was beim Aktienverkauf über den Nennwert hinausgeht, kommt in die Kapitalrücklage.
Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen geht an die Börse.
Der Nennwert einer Aktie beträgt 5 Euro. Verkauft werden die Aktien aber für 7 Euro je Stück. Pro verkaufte Aktie kommen somit 5 Euro in das gezeichnete Kapital und 2 Euro in die Kapitalrücklage.
Grund- und Stammkapital
Grundkapital