Steuerstrafrecht. Johannes Franciscus Corsten
Geschäftsführung, wistra 2018, 361; Lübbersmann Besonders schwere Fälle: § 370 Abs. 3 AO und die Technik der Regelbeispiele, PStR 2010, 256, 258; Maciejewski/Schumacher Endlich eine (steuerrechtliche) Lösung? – Verbleibender Abstimmungsbedarf zwischen Straf- und Steuerrecht nach der Reform der Vermögensabschöpfung“, DStR 2017, 2021; Madauß Strafzumessung bei Hinterziehung von Einkommensteuer und Körperschaftsteuer aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung, NZWiSt 2018, 433; ders. Vermögensabschöpfung und Steuerstrafrecht – weiter streitige Einzelaspekte, NZWiSt 2019, 49; ders. Praxisfragen zur Kompensationsfähigkeit von Vorsteuern, NZWist 2019, 264; Maiwald Unrechtskenntnis und Vorsatz im Steuerstrafrecht, 1984; Meine Das Vorteilsausgleichsverbot in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO 1977, wistra 1992, 81; Meinecke Mehr Netto vom Brutto? – Verteidigungsansätze bei Vermögensarrest in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, StV 2019, 69, 71; Meyberg Bedingter Vorsatz und Irrtum über Steueranspruch, PStR 2011, 308; Meyer Der Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, NStZ 1986, 443; Ott Unterlassen der Erwerbsanzeige nach § 30 ErbStG, ErbBstg 2004, 203; Peters/Bröckers Vermögensabschöpfung im Strafverfahren, 2019; Peters/Pflaum Steuerhinterziehung durch unangemessene Verrechnungspreise, wistra 2011, 250; Pinkenburg/Schubert Einziehung des Wertes des Erlangten bei versuchter Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen?, wistra 2018, 458; Pump Rechtsfolgen bei Verwendung von Manipulationssoftware (Zappersoftware), DStZ 2013, 299; Ranft AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 J 1977 ist kein Sonderdelikt – Zur Garantenstellung bei unechten Unterlassungsdelikten, JZ 1995, 1186; Reichling Die neuere Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, StraFo 2012, 316; Reichling/Lange Der Täterkreis der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, NStZ 2014, 311; Rettke Das normative Brutto-Prinzip des § 73d StGB – Erläuterungen anhand von Beispielen aus dem Wirtschaftsstrafrecht, wistra 2018, 234; ders. Einziehung und Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren, wistra 2017, 417; Rolletschke Steuerstrafrecht, 4. Aufl. 2012; ders. Steuerstrafrechtliche Konsequenzen der (möglichen) Verfassungswidrigkeit von Hinterziehungszinsen, wistra 2018, 460; ders. Anmerkung zum Beschluss des OLG München v. 24.7.2012 – 4 St RR 99/12, NZWiSt 2013, 32; ders. Rechtsprechungsgrundsätze zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung, NZWiSt 2012, 18; ders. „Fristerschleichung“ als Steuerhinterziehung? PStR 2006, 163; ders. Die Konkurrenz zwischen Beitragsbetrug (§§ 263, 266a StGB) und Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO); ders. Die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung und das nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2004, 246; ders. Die wiederholte Steuerhinterziehung, wistra 2002, 332; ders. Die Hinterziehung von Erbschaft-/Schenkungsteuer, wistra 2001, 287; ders. Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antrag auf Zusammenveranlagung mitunterzeichnenden Ehegatten, DStZ 1999, 216; ders. Die steuerstrafrechtlichen Aspekte der elektronischen Steuererklärung, in: Strafrecht – Wirtschaftsstrafrecht – Steuerrecht, Gedächtnisschrift für Wolfgang Joecks, S. 571; Rönnau/Begemeier Unsicherheiten bei der Bestimmung des erlangten Etwas nach neuem Recht – Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 31.7.2018 – 3 StR 620/17, NStZ 2010,1; Rolletschke/Roth Steuerstrafrechtliche Änderungen durch das StUmgBG – neues Regelbeispiel in § 370 Abs. 3 AO, wistra 2017, 469; Roth Einziehung trotz tatsächlicher Verständigung, PStR 2020, 20; ders. Keine Steuerhinterziehung durch Unterlassen, wenn das Finanzamt Kenntnis hat, PStR 2018, 270; Rübenstahl Anmerkung zu BGH, Urt. v. 9.4.2013 – 1 StR 586/12, NJW 2013, 2456; ders. Nochmals: „Großes Ausmaß“ ab 50 000 EUR bei Vortäuschung steuermindernder Umstände? PStR 2012, 92; Salditt Gleichgültigkeit? Über den dolus eventualis im Steuerstrafrecht, in: Strafrecht – Wirtschaftsstrafrecht – Steuerrecht, Gedächtnisschrift für Wolfgang Joecks, S. 601; Schlüchter Zur Irrtumslehre im Steuerstrafrecht, wistra 1985, 43; Schott.Großes Ausmaß: BGH stellt einheitlich auf einen Hinterziehungsbetrag von 50 000 EUR ab, PStR 2016, 63; Schneider/Rieks Zur Abgrenzung von Irrtümern im Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen und beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen im Speziellen, HRRS 2019, 62-66; Schumann Entscheidung des EuGH in der Rs. Vādan und ihre Folgen: Vorsteuerabzug ohne Rechnung?; Solka Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung, Bucerius Law Journal 2013, 21; dies. Zahlung von Sanktionen und Verteidigungskosten für Mitarbeiter durch Unternehmen – Rechtliche Probleme und steuerliche Folgen, StraFo 2014, 315; Sommer/Kauffmann Verklammerung der Steuerhinterziehung (durch aktives Tun) des Erblassers und der Steuerhinterziehung (durch Unterlassen) des Erben – ein rein fiskalisches Konstrukt contra legem?, NZWist 2015, 63; Sorgenfrei Dividenden-Stripping und (k)ein Ende?, IStR 2008, 326; ders. Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei Publikumsgesellschaften, wistra 2006, 370; Spatscheck/Spilker Tatsächliche Verständigung als Ausschlussgrund für die Einziehung im Steuerstrafrecht, NStZ 2019, 508; Spatscheck in: Mellinghoff, Steuerstrafrecht an der Schnittstelle zum Steuerrecht, 2015, S. 89; Spatscheck/Wimmer Änderung der BGH-Rechtsprechung zum Kompensationsverbot bei der Umsatzsteuerhinterziehung – Praxisrelevante Auswirkungen, DStR 2019, 777, Steinberg/Burghaus Versuchte Steuerhinterziehung „in großem Ausmaß“ nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO, ZIS 2011, 578; Stuckenberg Strafschärfende Verwertung früherer Einstellungen und Freisprüche – doch ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung?, StV 2007, 655;Tsambikakis/Buchholz Die Schätzung im Steuerstrafverfahren, PStR 2015, 10; Tully/Merz Zur Strafbarkeit der Hinterziehung ausländischer Umsatz- und Verbrauchsteuern nach der Änderung des § 370 Abs. 6 AO im JStG 2010 – Zugleich ein Beitrag zur Abgrenzung objektiver Strafbarkeitsbedingungen von Prozessvoraussetzungen, wistra 2011, 121; Ullenboom Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung, 2019; Valder/Frank BFH entscheidet zugunsten der Steuerpflichtigen – Anforderungen an den Zeitreihenvergleich, PStR 2015, 221; Wäger Der Kampf gegen die Steuerhinterziehung – Anmerkungen zur Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen, bei denen der Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, UStR 2015, 81; Walter/Lohse/Dürer Innergemeinschaftliche Lieferung und Mehrwertsteuerhinterziehung in Deutschland und im EU-Ausland – Zugleich Besprechung von BGH wistra 2012, 114 und EuGH wistra 2011, 99, wistra 2012, 125; Walter/Lohse/Dürer Innergemeinschaftliche Lieferung und Mehrwertsteuerhinterziehung in Deutschland und im EU-Ausland, wistra 2012, 125; Werner BFF-Anwendungsschreiben zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG; PStR 2002, 207; Weidemann Anmerkung zu BGH, Urteil v. 17.3.2009 – 1 StR 627/08, wistra 2009, 355; Weyand Formelle Rechtskraft und Steuerhinterziehung, PStR 2007, 134; Wilke Vermögensabschöpfung und Deal – Ökonomisierungs- und Verteidigungspotential, StraFo 2019, 495; dies. Notwendiger Abstimmungsbedarf zwischen Steuerstraf- und Besteuerungsverfahren bei der strafrechtlichen Vermögenseinziehung, wistra 2019, 81; Winter Kumulierung von Sanktionen beim Umsatzsteuerkarussell, DStR 2015, 578; Wittig Die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung durch Erlangen eines unrichtigen Feststellungsbescheides vor dem Hintergrund des Beschlusses des BVerfG v. 23.6.2010 (2 BvR 2559/08), ZIS 2011, 660; dies. Schenkungsteuerhinterziehung bei Nichtanzeige und Nichtangabe von Vorschenkungen gem. §§ 30, 31 ErbStG, HRRS 2016, 137; Wohlers Hilfeleistung und erlaubtes Risiko – zur Einschränkung der Strafbarkeit gem. § 27 StGB, NStZ 2000, 169; Wulf Feststellungsbescheide als „Steuervorteil“ im Sinne von § 370 AO – Ein Verstoß gegen das Verschleifungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG?, in: Strafrecht – Wirtschaftsstrafrecht – Steuerrecht, Gedächtnisschrift für Wolfgang Joecks, S. 657; Wulf/Ruske Versuchte Steuerhinterziehung und das Vollständigkeitsgebot des § 371 AO, PStR 2015, 14.
I. Allgemeines
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§ 370 regelt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Er wird durch weitere Vorschriften des Achten Teils der AO (insb. die Möglichkeit zur Selbstanzeige nach §§ 371, 398a, die verlängerte Verjährungsfrist nach § 376 und die Verfahrensvorschriften der §§ 386 ff.) sowie über §