Internal Investigations. Dennis Bock

Internal Investigations - Dennis  Bock


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[52]

      BGHZ 135, 244, 254 – ARAG.

       [53]

      BGH DB 2009, 948, 950.

       [54]

      BGH DB 2009, 948, 950.

       [55]

      OLG München r+s 2009, 327.

       [56]

      Koch VersR 2011, 295, 302.

      1. Teil Ermittlungen im Unternehmen3. Kapitel Versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen › IV. Zusammenfassung

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      Es ist festzuhalten, dass der Umgang mit den Ergebnissen, die im Rahmen von „Internal Investigations“ gewonnen werden in versicherungsrechtlicher Hinsicht für die Gesellschaft erhebliche Bedeutung hat. Da gerade die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes bei der D&O-Versicherung im Einzelfall „maßgeschneidert“ vereinbart wird, lässt sich eine allgemeingültige Empfehlung in diesem Zusammenhang nicht aufstellen. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages gehört es jedenfalls zu den maßgeblichen Pflichten der Gesellschaft – und damit einhergehend zu den Pflichten der Unternehmensleiter – dafür Sorge zu tragen, dass der Versicherungsschutz, den das Unternehmen einkaufen möchte, nicht deshalb gefährdet wird, weil etwaige Anzeigepflichten verletzt werden. Besteht bereits Versicherungsschutz, dann gehört es zu den maßgeblichen Pflichten des Aufsichtsrates zu überprüfen, ob durchsetzbare Schadensersatzansprüche gegen Unternehmensleiter bestehen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob Versicherungsschutz für die betroffenen Unternehmensleiter besteht und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit dieser Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird. Soweit ein Interesse der Gesellschaft besteht, die Untersuchungsergebnisse zunächst nicht publik zu machen, muss eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile von möglichen Maßnahmen im Interesse der Gesellschaft erfolgen. Die Verantwortung der Leitungsorgane in dieser Situation ist komplex und erfordert eine umfassende Aufklärung der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

      1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 4. Kapitel Projektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und Reporting

      Inhaltsverzeichnis

       I. Einführung

       II. Projektorganisation

       III. Projektplanung und -steuerung

       IV. Reporting

      Literatur:

      Ackermann/Clages/Roll Handbuch der Kriminalistik, 4. Aufl. 2011; Drees/Lang/Schöps Praxisleitfaden Projektmanagement, 2. Aufl. 2014; Dreher/Hoffmann Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung bei vergaberechtlicher Selbstreinigung, NZBau 2012, 265; Erben/Romeike Allein auf stürmischer See – Risikomanagement für Einsteiger, 3. Aufl. 2016; Galley/Minoggio/Schuba Unternehmenseigene Ermittlungen, 2016; Hofmann Handbuch Anti-Fraud-Management, 2008; Kostka/Mönch Change Management, 2009; Kuster/Huber/Lippmann/Schmid/Schneider/Witschi/Wüst Handbuch Projektmanagement, 3. Aufl. 2011; Lessel Projektmanagement, 4. Aufl. 2012; Litke/Kunow/Schulz-Wimmer Projektmanagement, 3. Aufl. 2015; Madauss Handbuch Projektmanagement mit Handlungsanleitungen für Industriebetrieb, Unternehmensberater und Behörden, 7. Aufl. 2009; Patzak/Rattay Projektmanagement, 6. Aufl. 2014; Ulrich Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2008, Abschn. 5.18; Upmeier Fakten im Recht, 2010; Wells/Kopetzky Handbuch Wirtschaftskriminalität in Unternehmen, 2. Aufl. 2011; Wöhe/Döring Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Aufl. 2013.

      1. Teil Ermittlungen im Unternehmen4. Kapitel Projektorganisation, Projektplanung, Projektsteuerung und Reporting › I. Einführung

I. Einführung 1. Internal Investigation als Projekt

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Ziele zu formulieren;
Maßnahmen und die dafür benötigen Ressourcen zu planen;
Budgets zu verwalten;
mit den Beteiligten ein regelmäßiger und inhaltlich hochstehender Informations- und Meinungsaustausch zu organisieren;
die Reihenfolge und der Umfang des Vorgehens festzulegen,
die Chancen und Risiken zu analysieren und laufend weiter zu entwickeln;
ein Zeitplan aufzustellen;
eine abschließende Bewertung vorzulegen und schließlich
erforderliche Umsetzungen und/oder Änderungen zu beschreiben, ggf. auch durch das Team, das mit der Internal Investigation beauftragt war, voranzutreiben.

      2

      

      Unabhängig von Art und Inhalt des Auftrages dient die Internal Investigation keinem Selbstzweck, sondern sie verfolgt


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