Compliance. Markus Böttcher
rel="nofollow" href="#ulink_c9493463-8c82-5696-888f-b12aa32fdcaa">2.Haftungsnorm des § 69 AO
IV.Strafbefreiende Selbstanzeige
2.Abermalige Neuregelung der Selbstanzeige (§ 371 AO)
3.Vollständigkeitsgebot und zehnjähriger Berichtigungszeitraum
3.2Der zehnjährige Berichtigungszeitraum i.S.d. § 371 Abs. 1 S. 2 AO
3.3 Geringfügige Abweichungen i.S.d. BGH-Rechtsprechung
3.4Teilselbstanzeige bei Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
3.4.1Problematik aufgrund der Neuregelung durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
4.Folgen bei Nichtzahlung bzw. teilweiser Zahlung
5.Sperrgründe im Rahmen der Selbstanzeige und § 398a AO
5.2.1Erweiterung des Personenkreises mit Wirkung zum 1.1.2015
5.2.2Beschränkung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht mit Wirkung zum 1.1.2015
5.3Betragsgrenze in Höhe von 25 000 EUR und § 398a AO
5.3.2Bestimmung der Grenze und Berechnung des Zuschlags
5.3.3§ 398a AO in Drittbegünstigungsfällen
6.Bußgeldbefreiende Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO
V.Berichtigungspflicht nach § 153 AO
2.Verpflichteter Personenkreis
3.Abgrenzung zur Selbstanzeige
4.Zeitpunkt der Anzeige und Berichtigung
VI.OWiG/Verbandsgeldbuße/Abschöpfung
3.Pflichten i.S.v. § 30 OWiG/130 OWiG
VII.Betriebsprüfung/Steuerfahndung
3.Maßnahmen im Vorfeld von Ermittlungsmaßnahmen
4.Verhaltensregeln bei einer Durchsuchung