Logbuch einer Ausbildungsreise des Matrosengefreiten Paul Hundt im Sommer 1938 auf Segelschulschiff HORST WESSEL. Jürgen Ruszkowski
von dienstlichem und allgemeinem Interesse. Hierzu gehören besonders Beschreibungen von Ausflügen, eigene Eindrücke sind besonders wertvoll.
Abschreiben von Reisebeschreibungen aus Büchern ist zu unterlassen.
Die Namen aller Vorgesetzten sind vor Beginn des Kursus auf die erste Seite zu schreiben.
Das Verhalten in der Takelage
Oberster Grundsatz: Eine Hand fürs Schiff, eine Hand für sich.
Sich niemals am laufenden Gut festhalten (Gordings, Gaitaue, Schooten usw.), sondern nur am stehenden Gut (Hoftaue, Stagen, Pardunen, Jackstags, Hand- und Fußpferden und Schwichtings)
Bei angebrassten Rahen nur in Luvwand entern. Beim Entern ergreifen die stets die Hoftaue, nie die Webleinen fassen. Vorsicht bei den Püttings! Das Niederentern über die Salings ohne Berühren der Püttings ist nicht erlaubt.
Wettentern nach Zeit ist verboten.
Beim Auslegen nicht seitlich überlegen, sondern den inneren Fuß nur nachziehen. Die Hände greifen längs des Jackstags. Beim Auslegen werden die Fußpferde mit gespreizten Beinen nach hinten gedrückt. Der Oberkörper legt sich fest gegen die Rah. Die Hände sind dann frei zum Arbeiten.
Beim Heißen und Fieren der Segel und beim Brassen darf sich niemand auf den Rahen befinden. Es darf erst ausgelegt werden, wenn Fallen, Brassen und Toppnanten (?) steif sind.
Stehen auf den Rahen ist unseemännisch und verboten.
Beschlagzeisinge dienen nicht zum Festhalten, auch nicht zum Heraufholen der Segel auf die Rah, sondern nur die auf die Rah gebrachen Segel zu sichern. Zeisinge nie mit beiden Händen holen.
Beim Nachsetzen von Hebeleinen einen Fuß zwischen zwei Webeleinen hindurchsetzen. Muss ausnahmsweise in Lee gearbeitet werden, muss Innenkante aufgeentert und von Innenseite die Arbeit ausgeführt werden.
Grundsätzlich darf mit beiden Händen immer nur dann gearbeitet werden, wenn auch beim plötzlichen Loskommen oder Brechen des angefassten Gutes (z.B. Gordings beim Überholen) usw. keine Gefährdung des Mannes eintritt.
Gegenseitige Unterstützung auf den Rahen ist nicht nur seemännisches Gebot und kameradschaftliche Pflicht, sondern erhöht wesentlich Schnelligkeit und Sicherheit der auszuführenden Arbeiten.
Beim Heißen und Fieren der Stagsegel und beim durchsetzen der Schoten darf sich niemand in Lee der Stagsegelschoten aufhalten. Dieser Grundsatz gilt auch überall dort, wo mit Leinen gearbeitet wird, auf denen Kraft steht (Festmacherleinen, Kutterläufer, Ankertrossen usw.) Es darf also niemand so stehen, dass er beim Brechen der Leine von dieser mitgerissen wird. Das gilt auch beim Freiwerfen von Segeln, die irgendwo haken.
Die Stagsegelschoten sind beim Setzen und Bergen des Segels grundsätzlich mit einem vollen Rundtörn um den Belegnagel zu nehmen, sonst droht ein Schlagen des Schotsblocks bei stärkerem Wind (Gefährdung der Besatzung). Dies gilt ganz besonders für die Vorsegel und das Besanstagsegel.
Beim Wimpelklarieren stets Palsteg um und am letzten Steigeisen belegen.
Klarieren der Gaffelflagge stets mit dem Bootsmannstuhl.
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