Aus der frühen Geschichte Pommerns - die Pomoranen, Liutizen und Obodriten - der 30kährige Krieg - Stralsund 1678. Johann Ludwig Quandt
gelegten, zu Geros Mart gehörenden Gaue.
Oberwärts ist 949 die Oder Ostgrenze der Brandenburger Diözese, also auch der Mark Geros, der die Wenden bis zur Oder unterworfen hatte; bis zur Adora reichte schon die Herrschaft Ludwigs d. Fr., so lange nämlich die Wilten noch in Abhängigkeit standen. Aus diesen Daten hat man bisher gefolgert, unterhalb der Warthe sei die Oder durchweg die Scheide zwischen Pomoranen und Liutizen gewesen. Aber das ist nach ihnen nicht nötig, im Gegenteil erweislich, dass Stettin wenigstens seit 940 den ersteren gehörte, vorher aber gibt es keine Nachrichten. Zu seinem Gebiete gehörte 1124 die Feste Garz, also das Land bis zur Welse und Randow. Von der Welse an schied 1250 das Bruch Randowa und der Fluss Lokeniza (jetzt Randow) das forthin markgräfliche Land Ukera vom Stettinschen. Das jenem nördliche, 1136 zum Groswinschen Gau gehörende Land Rochow enthielt als äußerste Punkte 1216 das Dorf Eggesin mit der Forst gegen Süden bis an die stets und noch heute bestehende Grenze des Randowkreises von der Randow bei Jägerbrück bis zum (schon 1317 als Grenz- mal genannten) Barnimskreuz und 1195, 1216, 1241 das Dorf (Weil die Diözesen auf drei Strecken nicht durch den jetzigen Hauptstrom der Elbe, sondern durch die jedes Mal Alte Elbe genannten Nebenarme begrenzt werden, so habe ich die sog. Alte Oder bei Gusow als Ostgrenze angenommen. Das ist möglich, mir jetzt unwahrscheinlich. Sicher ist, dass der Werder, auf dem Kienitz (wohl mit Neuendorf, Ortwig c. p.) bis c. 1230 zum Ostlande, zu Pommern gehörte; er genügt, und bildet dann der Stromlauf von Rehselde aus Wriezen hin eine gerade Linie. —Zur FM. von Gizin gehört die Lochniza bis zur Neklonsiza-Brücke; dazu wird vergabt der dieser gegen O. und S. anliegende Wald (nemus) mit dem See Karpin (ino) bis zur silva (hier wie auch sonst, auch bei Tac., im Gegensatz Bruchwald — Fenn) Koniore, die ist offenbar das heutige Grenzbruch an den Kammerbergen westlich des Barnimskreuzes; die Brücke ist dann die bei der neuen Mühle, der ihr und dem Karpiu südliche Wald reicht dann bis Jägerbrück; wie denn auch der zugelegte Wald westlich der Lochniza nordwärts an der FM. Gumuitz endete) Sosnitza mit der Kirche in Warpna (Die darin dem Grobischen Kloster verliehene Kirche ist die demselben 1320 restituierte in Warpe (Zietlow S. 162), von der 1331 die bisherigen Filiale Luckow und Rieth abgezweigt wurden. Sie heißt aber 1376 die Kirche in der Stadt Warpe, die 1295 oppiäuu, Warpis, noch bei Micraelius bloß Warpe, zuerst 1412 Nienwerpe heißt. Das Dorf heißt 1316 und stets Oldenwerpen, seine Kirche erscheint nie als Pfarrkirche, wird nur mator genannt, weil der Diakonus von NW. sie selbstständig curiert. Ist es nun laut des Namens älter als das oppidum, hat dies 1267 die Kirche in Warpna, so kann das beiden gleichzeitige Sosnitza, mit dem die Kirche verbunden wird, nur die sogenannt Altstadt sein. Vermutlich stand dort die Kirche am dortigen Kirchhaken, ist erst zwischen 1241 und 1267 zum neu entstandenen NW. versetzt. Dies zur Correction von C. P.), das ist Neuwarp, also auch dem Kirchspiel, also auch dem Dorfe Warlang, dem 1310 der See Karzene (Karsch) zugehörte, beide an der bis 1816 bestehenden Kreisgrenze bis zum Barnimskreuz. Als ursprüngliche Scheide wird sie dadurch bestätigt, dass sie dem Grenzstrom Swine gerade südlich ist, dass sie. bei der Errichtung der Vogtei Ükermünde um 1300 hergestellt ward (Albersdorf gehörte 1412 dazu. Im Vertrage von 1284 ist das Land Ukermünde bis zur Jasenitz ausgedehnt, aber das ist neue, vom Markgrafen stipulerle, nie ins Leben getretene Festsetzung.) und dass die Gegend vorher nach Auflösung des Landes Rochow um 1250 zu Stettin gelegt war. Auf der südlichen Seite beginnt die Scheide des 1250 von Barnim abgetretenen Landes Ukra gegen das ihm verbliebene Land an der Wilsna (wo sie aus dem Nordlauf in den Ostlauf umbiegt, und jenes begreift, da dem Camminer Bischöfe darin seine Rechte vorbehalten werden, nur den der Camminschen Diözese verbliebenen Teil der späteren Ukermark, der aber reicht gegen SO. nur bis zum Nordlauf der Welse; was zwischen diesem, dem Ostlauf und der Oder ist, bildete das Archidiakonat von Stolpe des Brandenburger Bistums, die Vogtei Stolpe der Markgrafen, die später zur Ukermark gerechnet ward. Beide haben also das Gebiet vor 1250 erlangt, frühestens aber Ende 1233. Nämlich 1215 gründete Markgraf Albert die Burg Oderberg zum Schutz eines (1210) neu erworbenen Landes (Abbas Cinnensis bei Riedel Mark Brandenburg), des Brandenburgischen Archidiakonates Zehdenick-Templin, der markgräflichen Vogtei Liebenwalde. Noch unter ihm († 1221) entstand dicht vor Oderberg das Hospital in Barsdin, das seine Söhne 1231 mit dem Dorf begabten, damit es das Kloster Gottesstadt werde. Dessen Diözesan war nun nach der päpstlichen Bestätigung vom 11. Oktober 1233 noch der Camminer Bischof, und dieser, nämlich Conrad I, hat den Probst mit seinen Brüdern dort angesetzt und geweiht, und begabt das Kloster 1233 in seinem 15. Amtsjahre (also nach 1. August, vor November, lvo sein Nachfolger geweiht ward), „damit durch das Kloster die Grenzen unsers Landes und die Diözese unsers Bistums unverletzt dargetan werden,“ allein bald nach 1232 „kauften die Markgrafen den Teil von Ukera bis zum Fluss Wolsene,“ (Pulcawa bei Barthold 2, 381 n. 1; die Zeit wird nur so bestimmt, dass sie nach 1225 ist und die Erwerbung des Barnim unmittelbar vorhergeht; über den zeigt sich markgräfliche Herrschaft zuerst 1232.) d. h. das Land Stolpe, das der Chronist nach dem Sprachgebrauch seiner Zeit (ca. 1330) zur Ukra rechnet. (Die eigentliche Ukra kann der Chronist nicht gemeint haben, die ward später und nicht durch Kauf erlangt und für sie ist die Welse eine ganz unpassende Grenzbezeichnung, aber das Land Stolpe umfasste sie von zwei Seiten.) Der Bischof nennt es sein Land, (Nostra terra natürlich wie nostri episc. = mein; es ist ja pron. possess., also nicht: das Land, dem ich angehöre — Pommern.) er also, vermutlich Conrad III beim Amtsantritt, ist der Ver-käufer, wie denn vom Herzoge nicht wohl anzunehmen ist, dass er solchen Landstrich verkauft habe. Dass er die angegebenen Grenzen des Stettiner Landes — natürliche, die geradlinigen Brücher um die Welse und Randow, die ausgedehnte Wildnis zwischen Ükermünde, Jasenitz und Clempenow — auch vor dem 13. Jahrhundert bestanden und zwar als Scheide der Liutizen und Pomoranen, beweisen folgende Momente. Jene Wildnis setzte man 1185, wo die Herzöge laut ihrer Titel ihre liutizischen Untertanen noch von ihren Pomoranen unterschieden, als Scheide des eigentlichen Pommern gegen die Penegegend. (Nach Saxo p. 984: die städtelose, bisher von den Dänen noch nicht heimgesuchte reiche Gegend, vom Penelande durch weite Einöde geschieden, kann nur die östlich von Lökenitz sein.) Stettin, dem 1124 Garz und Lebbin, dies hinter der unstreitigen Grenze, untertan waren, das der Hauptort war für alles Land bis an die Drage, gehörte damals zu den eigentlichen Pomoranen, nicht zu den erst kürzlich damit vereinten Liutizen der Penegegend, das zeigt das Totale der Bekehrungsgeschichte Pommerns, (21) und so war es seit lange, weil es nur so als der Pommern älteste Stadt und mater civitatum bezeichnet werden konnte. Zum Brandenburger Sprengel wurden 949 gelegt die Riaciani und die Wucri, beide (mit andern) seine Nordgrenze bildend. Die zweiten, gleichzeitig auch Ucrani genannt d. h. Grenzer (Kraina, mit der Präp. Ukraina kommt als Grenzland öfter vor, ebenso Ukra, Wkra als Grenzfluss. Wucri hat beide Präp. w und u wie das im Slawischen häufig ist.) müssen das Land Ukra von 1250 haben, wegen des Flusses Ukra, des Ukersees, des „Ukerschewolt“, (Gerswalder re. Forst). Der Name Riaciani, gleichzeitig Riezane, Rezem, und 890 Verizane, bedeutet Stromliche, sie haben darnach die Oderseite des Sprengels (s. o.), Wriezen als Tempelstätte, heißen später Leubuzi (Lebuser), bilden mit den Spriawani (Spreeischen) die beiden Theile der liutizischen Wulinen. (Darüber ein andermal. Man hat die R. nördlich der Ukrer gesetzt, dann bilden diese ja nicht die Nordgrenze. Westlich neben diesen ist kein Strom, sind die Tolenser unstreitig.) Die Ukrer dürfen nun nicht über die Randow ausgedehnt werden, sonst sind die Riezanen nicht an der Nordgrenze; aus demselben Grunde müssen diese bis zur unteren Welse gereicht haben, aber nicht über sie hinaus, sonst sind die Ukrer nicht, was ihr Name anzeigt, die Liutizen an der Grenze. Folglich gehörten die Stettiner 949 weder zum Sprengel noch zu Geros Mark. Schwerlich reichten die Ukrer bis ans Haff, sonst wäre wohl das Meer ebenso wohl wie die Oder als Grenze des Sprengels angegeben; dann gehörte Rochow schon damals wie 1136 zu dem 946 der Havelberger Diözese zugeteilten Gau Groswin. — Demgemäß kann die civitas Szchinske, zu der 995 ganz Pommern als Pertinenz gerechnet wird, so dass die Westgrenze die Oder hinab geht nicht bis ans Meer sondern nur bis an die civitas, nur Stettin mit seinem Gebiete sein.
3. Die Einteilung des Landes der Pomoranen in der heidnischen Zeit erhellt zunächst aus seiner Verteilung unter Diözesen bei der Christianisierung.
Karte vor 1945: Bütow
Der Bischof von Kujavien oder Wladislaw erhielt durch die Festsetzungen des Herzogs Boleslaw III und des päpstlichen Legaten Aegidius (ca. 1123) zu seinem polnischen Sprengel das, was man um 1250 Oberpommern, 1148 das Gebiet des Castrum Gdansk in Pomerania