Obdachlosigkeit in Kommunen. Eugen Ehmann
href="#ulink_ed7543a4-a7d4-5285-a201-fb472c1ec104">3.1.5 Nicht unterbringungsfähige Obdachlose
3.2.1 Grundregel
4 Vorrang der Selbsthilfe
4.2.1 Vorhandensein eigener Mittel
4.2.2 Möglichkeit des Bezugs von Sozialhilfe nach SGB XII
4.2.3 Möglichkeit des Bezugs von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“)
4.3 Private Unterhaltsansprüche vor allem bei jungen Erwachsenen
5 Maßnahmen bei drohender Zwangsräumung
5.2 Typische Verfahrensabläufe bis zur Zwangsräumung
5.3 Pflege des Kontakts mit den Beteiligten
5.3.1 Ausgangslage
5.3.2 Kontakt zum Sozialamt/Jobcenter und zum Betroffenen
5.3.5 Kontakt zum Gerichtsvollzieher
5.3.6 Weiteres Vorgehen der Gemeinde
5.4 Verpflichtung zur „Räumung von Tieren“
6 Einweisung in die bisherige Mietwohnung („Wiedereinweisung“)
6.1 Vorüberlegungen der Gemeinde
6.2 Rechtliche Grundkonstruktion
6.3 Erlass eines Beschlagnahmebescheids
6.3.1 Ausgangssituation
6.3.2 Kritische Punkte eines Beschlagnahmebescheids
6.3.2.1 Adressat
6.3.2.4 Rechtsbehelfsbelehrung
6.3.3 Beispiel eines Beschlagnahmebescheids
6.4 Erlass eines Einweisungsbescheids
6.5.1 Entschädigung für die Beschlagnahmezeit
6.5.1.1 Rechtliche Grundlagen
6.5.2 Entschädigung für Zeiten nach Beendigung der Beschlagnahme
6.6 Verpflichtung der Gemeinde zur Räumung
6.7 Haftung der Gemeinde für Beschädigungen durch Obdachlose
6.7.1 Rechtliche Grundlagen
6.8 Wirtschaftliches Gesamtrisiko einer Wiedereinweisung
7 Einweisung in eine Unterkunft der Gemeinde
7.1 Vor- und Nachteile gegenüber einer Wiedereinweisung
7.2 Rechtliche Grundkonstruktionen
7.2.1 Gemeinde als Eigentümerin der Unterkunft
7.2.2 Gemeinde als Mieterin der Unterkunft
7.3 Einweisungsverfügung oder Mietvertrag?
7.4.1.1 Anfechtungsrisiko
7.4.1.2 Anhörung der Betroffenen
7.4.2 Formularbescheid für „problemlose Fälle“
7.4.3 Ergänzungen bei „Problemfällen“
7.5 Umsetzung in eine andere Unterkunft
7.5.1 Anfechtungsrisiko