Politisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der Polizei . Christoph Wawer
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Staatenlose.
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
– Dieser erfolgt mit Erwerb einer ausländischen StAng. (Ausnahme EU-Bürger).
– Der Betroffene darf nicht staatenlos werden (Art. 16 Abs. 1 GG).
– Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, verlieren die StAng.2
– Einbürgerungen aufgrund rechtswidriger falscher Angaben zur Identität oder StAng. können innerhalb von 10 (früher 5) Jahren zurückgenommen werden.2
b) Die Bedeutung der Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigen besitzen gegenüber dem Staat folgende
Rechte:
– Grundrechte, an die der Staat gebunden ist
– politische Rechte, die die Volkssouveränität garantieren, etwa das Wahlrecht, den freien Zugang zu allen öffentlichen Ämtern
– staatliche Leistungen wie Rechtsschutz, sozialstaatliche Leistungen
Pflichten:
– Treuepflicht gegenüber dem Staat, keine Schädigung seiner Interessen
– Gehorsamspflicht gegenüber Verfassung, Gesetzen, Rechtsverordnungen
– sachliche Leistungspflicht z. B. durch Steuern, Abgaben sowie
– persönliche – z. B. durch öffentliche Ehrenämter, Zeugnis vor Gericht
Die Staatsgewalt herrscht im Staatsgebiet über alle Personen und Sachen.
Das „Gewaltmonopol“ ist das alleinige Recht zur Ausübung von Herrschaftsgewalt und Macht. Dieses besitzt ausschließlich die Staatsgewalt.
Weitere Kennzeichen der Herrschaftsgewalt sind in modernen Staaten:
– Gewährung von Leistungen an die Menschen (z. B. sozialstaatliche –)
– Lenkung und Anleitung zu einem erwünschten Verhalten, z. B. in wirtschaftlicher, sozialer, umweltschonender Hinsicht
„Zerfallende Staaten“ besitzen nicht mehr die Herrschaft im Staatsgebiet.
Zur Durchsetzung ihrer Herrschaft muss die Staatsgewalt
– souverän sein: | Sie ist die höchste Herrschaftsinstanz im Staate. |
– umfassend sein: | Sie erstreckt sich auf alle Personen und Sachen. |
– ursprünglich sein: | Sie ist Ursprung aller anderen staatlichen Gewalten, die sich von ihr ableiten müssen. |
– einheitlich sein: | Sie ist die einzige und alleinige Macht im Staate. Sie kann aber nach Funktionen aufgeteilt sein. |
Im demokratischen Rechtsstaat ist die Staatsgewalt gebunden:
– an die Volkssouveränität: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
– an die Verfassung mit den Grundrechten, an Gesetz und Recht
– Die Staatsgewalt ist in sich gegenseitig kontrollierende Gewalten geteilt:
– horizontal in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung
– vertikal in Bund und Länder
5. Staats- und Regierungsformen
Die Staatsform zeigt, wie ein Staat sich darstellt, wer ihn repräsentiert:
Das Staatsoberhaupt ist in der
Monarchie: | ein Monarch durch Erbfolge: Kaiser, König u. a., |
Republik: | ein auf Zeit gewählter Präsident. |
Die Regierungsform zeigt, wer die Macht besitzt und wie sie ausgeübt wird:
Monarchie
– absolute Monarchie: | Die Macht liegt allein beim Monarchen. |
– beschränkte Monarchie: | Die Macht liegt allein beim Monarchen. |
– ständische Monarchie:– konstitutionelle Monarchie:– parlamentarische Monarchie: | – durch Stände, Adel, Klerus, Bürger,– durch eine Verfassung,– durch ein übergeordnetes Parlament. |
Republik
Demokratie: | Die Macht wird vom Volke ausgeübt |
– unmittelbare Demokratie: | – durch das Volk selbst, |
– mittelbare Demokratie: | – durch vom Volk gewählte Vertreter, |
– parlamentarische D.: | – durch gewählte Parlamentarier, |
– Präsidialdemokratie: | – durch einen gewählten starken Präsidenten und gewählte Parlamentarier. |
Diktatur – entartete Form der Republik | |
Die Macht liegt ausschließlich | |
– Ein-Mann-Diktatur:– Partei-Diktatur:– Militär-Diktatur: | – bei einem Diktator,– bei einer Partei,– beim Militär. |
Die Einteilung ermöglicht eine allgemeine Zuordnung von Staaten. Oft entsprechen jedoch die öffentlichen Bekenntnisse eines Staates zu Demokratie und Parlamentarismus nicht den tatsächlichen politischen Verhältnissen.
1 ALG (Arbeitslosengeld) II, Grundsicherung s. S. 102 f. — 2 Ergänzungen im StAG – im Kraft getreten zum 09. 08. 2019.
II. Geschichte der Grundrechte
1. Aufklärung und Herrschaftsordnung
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“ (Kant, 1784).
Kant, Lessing, Herder, Voltaire, Locke und andere Aufklärer glaubten, durch den Gebrauch des Verstandes, der Vernunft, die mittelalterliche Herrschaftsordnung nach Ständen zu verändern.
In der Gegenwart finden sich ähnliche Hierarchien in Diktaturen, an deren Spitze etwa ein politischer, religiöser, militärischer Herrscher steht, ein „Führer“, ein „Geliebter Führer“, „Großer Vorsitzender“, „Duce“, „Máximo Líder“, „Generalissimus“, „Retter des Vaterlandes“ usw.
Die Untertanen haben keine oder kaum Freiheits-, Gleichheits- oder Schutzrechte wie im europäischen Mittelalter:
Ungleichheit:
Durch Geburt und „von Gottes Gnaden“ unabänderlich vorbestimmt.