Politisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der Polizei . Christoph Wawer

Politisches Grundwissen für Ausbildung und Studium in der  Polizei  - Christoph Wawer


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vom Willen des Herrn abhängigwirtschaftlich:kein Grundbesitz für das Volk, nur Pacht, Lehen, gegen Verpflichtungen zu Abgaben, Diensten, Frondienstereligiös:Herrscher bestimmt die Religion (heute auch Ideologie).politisch:Herrschaft ist gottgewollt, vorbestimmt, absolut, richtig.

       Schutzlosigkeit:

      Die absolute Macht liegt beim Herrscher durch die Gewalteneinheit:

      – Er legt seine Gesetze selber fest → Abgaben, Steuern, Dienste,

      – setzt seine Gesetze selber durch → Verwaltung, Polizei, Militär,

      – richtet und urteilt eigenmächtig gemäß seinen Gesetzen.

       Ziele der Aufklärung:

      – Die Unterdrückung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen.

      – Allen Menschen ihre angeborenen Menschenrechte zurückzugeben.

      Menschenrechte gelten

      – als Naturrechte: Rechte, die der menschlichen Natur angeboren, unveränderlich, unveräußerlich innewohnen,

      – universell für alle Menschen in allen Völkern, Staaten und Kulturen – allein auf Grund des weltlichen „Menschseins“,

      – unabhängig von Weltanschauungen, Ideologien oder Religionen, unabhängig von Herrschaftsordnungen, staatlichen Gesetzen, Titeln.

      Jeder Mensch besitzt für sich – als Individuum –

      – Freiheit und Selbstbestimmung,

      – Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum u. a. Schutzrechte

      – in gleicher Weise.

      Die Idee der Naturrechte findet ihre konkrete rechtliche Umsetzung in den Grund- und Menschenrechten demokratischer Verfassungen ab 1776.

      1620 landeten religiös verfolgte Puritaner aus England in Amerika. Hunderttausende politisch, religiös, rassistisch verfolgte Europäer folgten.

      1776: Amerikanische Unabhängigkeitserklärung (gekürzt zitiert):

      – Staatliche Unabhängigkeit vom Mutterland England

      – Grundrechte gelten nur für Weiße. Sie schreiben fest,

       dass alle Menschen gleich geschaffen sind,

       dass sie mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind,

       dass dazu Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören.

      – Zur Sicherung dieser Rechte werden Regierungen eingesetzt, die ihre Macht aus der Zustimmung der Regierten herleiten.

       Es ist das Recht des Volkes, eine neue Regierung einzusetzen, wenn immer eine Regierung die Rechte der Regierten missachtet.

      Als der französische König erneut Steuererhöhungen ankündigte, rief das Volk, der 3. Stand, zur Revolution gegen die Herrschaft des Adels auf. Leibeigenschaft, Standesunterschiede, Adelsvorrechte wurden abgeschafft.

      Am 14. 7. 1789 wurde die Bastille, die königliche Festung in Paris, gestürmt. Heute ist der 14. Juli Nationalfeiertag in Frankreich.

       Die Ziele der Französischen Revolution

      „Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit“

      Die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ vom 4. 8. 1789 legt fest:

      – „Die Menschen sind frei und gleich … geboren und bleiben es.“

      – Brüderlichkeit hindert die Ausübung der Freiheit zum Schaden anderer.

      – Geschützt werden Leben, Eigentum, Sicherheit bei Haft u. a. Rechte.

      – Die Grundrechte

      – sind gesetzlich geschützt und einklagbar,

      – binden die vom Volk gewählte Legislative, Exekutive und Judikative.

      In den Befreiungskriegen, die die europäischen Mächte gegen Napoleon führten, unterstützte in den „deutschen“ Kleinstaaten das Bürgertum die adeligen Machthaber in der Hoffnung auf nationale Einheit, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit, auf

       „Einigkeit und Recht und Freiheit“.

      Dennoch stellte der Wiener Kongress nach dem Sieg über Napoleon die feudalen Herrschaftsverhältnisse wieder her (Restauration).

      In der Märzrevolution von 1848 wurde der Adel entmachtet und eine verfassunggebende deutsche Nationalversammlung in die Frankfurter Paulskirche gewählt. Die Volksvertreter aus den 39 deutschen Einzelstaaten einigten sich auf einen ausführlichen Grundrechtskatalog für die

       Paulskirchenverfassung

      – Alle Deutschen besitzen angeborene und unveräußerliche Grundrechte.

      – Die Grundrechte sind vom Staat zu gewährleisten.

      – Freiheitsrechte beziehen sich auf die Person, Glauben und Gewissen, Meinung und Presse, Vereinigungen, Versammlungen, Freizügigkeit u. a.

      – Schutzrechte beziehen sich auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Brief- und Postverkehr, Wohnung, Freiheitsentzug u. a.

      – Gleichheitsrechte sind nicht nur angeboren; der (Rechts-)Staat ist verpflichtet, Gleichheit vor dem Gesetz herzustellen.

       Der Adel als Stand ist mit seinen Vorrechten auf höhere Ämter aufgehoben.

       Jedem Bürger stehen bei entsprechender Qualifikation alle öffentlichen Ämter zu.

       Allgemeine Schulen sind ein erster Schritt zur Chancengleichheit.

      Da der Adel die Revolution blutig niederschlug, trat die Paulskirchenverfassung nicht in Kraft. Sie wurde für das Grundgesetz zum Vorbild.

      Deutschlands nationale Einigung vollendeten die deutschen Fürsten 1871 im Krieg gegen Frankreich mit der Krönung Wilhelm I. in Versailles. Die Verfassung des Kaiserreichs enthält keine Grundrechte. Sie werden in den Länderverfassungen und Gesetzen (StPO, Gewerbeordnung u. a.) gewährt.


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