Die zehn wichtigsten Themen für Bürgermeister. Группа авторов
S. 109
Birk, Bauplanungsrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2015
Birk, Städtebauliche Verträge – Inhalte und Leistungsstörungen, 6. Aufl. 2020
Bracke/Maciuca, Tax-Compliance – ausschließlich ein Thema der Steuerabteilung?, Compliance-Berater 5/2017 S. 146-149
Brill, MwSt-Aktionsplan, zertifizierter Steuerpflichtiger und Tax Compliance, UR 16/2018 S. 625-634
Burgi, Vergaberecht, 2. Aufl. 2018
Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblatt Stand 2019
Dröge/Schröder/Schubert, Kommunales Tax Compliance Management: Hintergrund, Nutzen und Umsetzung, der gemeindehaushalt 9/2018 S. 207-211
Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Kommentar zum BauGB, Loseblatt, Stand: 136. Aufl. 2020
Fischer, Kommentar zum StGB, 67. Aufl. 2020
Geitel, Die delegierende Zweckvereinbarung als öffentlicher Auftrag in der Rechtsprechung des EuGH und unter der Geltung der RL 2014/24/EU, Diss. Siegen 2017
Geitel, eVergabe – Ein Überblick zu den gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren, KommunalPraxis spezial 2016 S.
Golemann, Emotionale Intelligenz, 1997
Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017
Herzberg, One more time: How do you motivate employees?, Harvard Business Review
Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 55. Aufl. 2020, Loseblatt
Kammerloher-Lis/Kirsch, Tax Compliance Management Systeme bei Unternehmen der öffentlichen Hand am Beispiel der Kommunen, Der Betrieb 2018 S. 151-156
Küffner, Haftungsfalle Umsatzsteuer: Haftungsprävention durch Tax Compliance, Der Betrieb 2018 Nr. 40
Kühling/Huerkamp, Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2018
Möhlenkamp, Die Aufsicht in öffentlichen Bädern – Eine Zusammenfassung, VersR 2012 S. 833
Peters/Waterman, In search of excellence, Harper Business Essentials 2015
Probst/Hellenbrand, Tax Compliance Management im kommunalen
Umfeld, der gemeindehaushalt 3/2018 S. 63-65
Roquette/Otto, Vertragsbuch Privates Baurecht, 3. Aufl. 2020
Schreyögg, Skript: Organisation und Führung, IWW-Kurs, Fern-Uni Hagen, 2018
Schumann, Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Spielplätzen – ein Überblick zur Haftungsfrage, WzS 2010 S. 34, 74
Stanley, Millionaire Mind, 2001, New York Times
Stollmann/Beaucamp, Öffentliches Baurecht, 11. Aufl. 2017
Tannenbaum/Schmidt, How to choose a leadership pattern, Harvard Business Review 35, 1973
Voßkuhle, Kaiser, Grundwissen – öffentliches Recht: der Bebauungsplan, Juristische Schulung 2009 S. 16-18
Westphal/Starck, Tax Compliance Management Systeme in der Versorgungswirtschaft, Versorgungswirtschaft 2018 S. 206-211
Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 8. Aufl. 2018
Autorenverzeichnis
Altmann, Hendrik, LL. M., Wirtschaftsrecht, bbt-Rechts- und Steuerkanzlei, Hannover
Baumert, Wolf-Tilman, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Pressesprecher
Dr. Borchert, Dietrich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, bbt-Rechts- und Steuerkanzlei, Hannover
Dr. Breyer, Erich, Architekt, Leitender Baudirektor a. D., Hannover
Franke, Matthias, Rechtsanwalt bei Eick & Partner, Hamburg
Dr. Geitel, Oskar Maria, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, Kapellmann & Partner, Berlin
von Meding, Conrad, Redakteur bei der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ)
Möhring, Anja, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungs- und Arbeitsrecht, Erste Stadträtin a. D., Hannover
Pencereci, Turgut, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gkmp-Rechtsanwälte, Bremen
Reineke, Daniel, LL. M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, bbt-Rechts- und Steuerkanzlei, Hannover
Dr. Stiel, Arnd, Rechtsanwalt, Betriebswirt (IWW), Lehrbeauftragter für Rhetorik, Hannover
Trittel, Daniela, Dipl.-Finanzwirtin (FH) und Steuerberaterin, Hannover
Kapitel 1:Interne Verwaltungskommunikation
von Dr. Arnd Stiel
1.Fall, Ausgangslage und Agenda
1.1Fall: „Northeim“
Die Abstimmung soll am 15. Oktober stattfinden. Die Northeimer Bürger können dann parallel zur Landtagswahl auch darüber entscheiden, ob der 57-jährige Verwaltungschef im Amt bleibt oder nicht.
Es ist bereits das zweite Abwahlverfahren in Northeim. Anfang 2013 hatte der Rat in einem einstimmigen Votum ein Abwahlverfahren gegen Tannhäusers Vorgänger Harald Kühle (SPD) eingeleitet. Dieser hatte daraufhin von sich aus das Handtuch geworfen. Der Sozialpädagoge, der 2006 zum Bürgermeister der 29 000 Einwohner-Stadt gewählt wurde, stand vor allem wegen seiner Amtsführung in der Kritik. Nachdem die Staatsanwaltschaft Göttingen zum zweiten Mal ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hatte, verlor er auch den Rückhalt seiner Parteifreunde.
Bei der folgenden Wahl hatte sich der parteilose Tannhäuser gegen einen gemeinsamen Kandidaten von SPD, CDU und Grünen durchgesetzt. Der 57-jährige Ingenieur, der von der FDP und einer unabhängigen Wählerinitiative gestützt wurde, hatte damals als eines seiner Hauptziele eine „wertschätzende und betriebswirtschaftlich geprägte Personalführung“ genannt.
Genau daran scheint es nun zu hapern. Vor einem Jahr hatte der Rat einstimmig beschlossen, dass der Bürgermeister Seminare in Personalführung belegen müsse. Zuvor war bekannt geworden, dass sich zahlreiche Mitarbeiter über seinen „von Mobbing und Einschüchterungsversuchen geprägten Führungsstil beklagt und Hilfe beim Betriebsarzt gesucht hatten …“.1
An anderer Stelle heißt es:
„Nachdem sich Beschwerden von Angestellten der Stadtverwaltung über den Umgang Tannhäusers mit seinen Untergebenen gehäuft hatten, knöpfte sich im März dieses Jahres zunächst die CDU den Bürgermeister vor. Neben Schwächen in der Mitarbeiterführung kritisierten die Christdemokraten unter anderem noch, dass der Verwaltungschef mehrere Ratsbeschlüsse nicht umgesetzt habe. Außerdem habe er den Rat bei der Vorauswahl von Bewerbern für den Posten des städtischen Bauamtsleiters vorsätzlich falsch informiert.
In seinem jetzt gefassten Beschluss stützt sich der Northeimer Stadtrat auf Stellungnahmen des Personalrats der Stadtverwaltung und des Betriebsarztes. Der Mediziner erklärte, dass seit Mitte 2014 insgesamt 17 Mitarbeiter der Verwaltung wegen des Führungsstils des Bürgermeisters zu betriebsärztlichen Beratungen bei ihm gewesen seien.
Im Schreiben des Personalrates, aus dem jetzt die