Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO. Anna-Lena Hoffmann

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO - Anna-Lena Hoffmann


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an einem Ort befindet, an dem Strahlentherapie durchgeführt wird, so kann aus diesen Daten (eindeutig) hervorgehen, dass die natürliche Person an Krebs erkrankt ist und sich in Behandlung befindet. Die Daten beziehen sich also zumindest mittelbar auf die körperliche Gesundheit einer Person.222

      bb) Personenbezogene Daten, aus denen Gesundheitsinformationen hervorgehen

      (1) Weite Auslegung

      (2) Unmittelbares oder mittelbares Hervorgehen

      Die Unterscheidung zwischen den Begriffen mittelbar und unmittelbar, bzw. „direkt“ und „indirekt“, kennt die DSGVO aus der Definition über personenbezogene Daten in Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Durch das Hinzufügen eines entsprechenden Zusatzes in die Definition der Gesundheitsdaten hätte m.E. eine Klarstellung erfolgen können. Dennoch lässt sich daraus, dass ein entsprechender Zusatz fehlt, m.E. nicht schließen, dass ausschließlich Informationen, die in unmittelbarer Beziehung zum körperlichen oder geistigen Zustand stehen, oder aus denen unmittelbar Informationen über den Gesundheitszustand hervorgehen, gemeint sind. Denn auch dies hätte m.E. durch die Ergänzung des Wortes „unmittelbar“ oder „direkt“ gelenkt werden können. Dies zeigt auch die Entwicklung der begleitenden Erwägungsgründe.

      (3) Mangelnder Kontextbezug


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