Strafrecht Allgemeiner Teil II. Sabine Tofahrn

Strafrecht Allgemeiner Teil II - Sabine Tofahrn


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Vordermann handelt subjektiv nicht tatbestandsmäßig

       3.Der Vordermann handelt gerechtfertigt

       4.Der Vordermann unterliegt einem durch den Hintermann initiierten Erlaubnistatbestandsirrtum

       5.Der Vordermann ist nicht schuldfähig

       6.Der Vordermann handelt entschuldigt

       7.Der Vordermann befindet sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum

       III.Problematische Fälle

       1.Absichtslos doloses und qualifikationslos doloses Werkzeug

       2.„Täter hinter dem Täter“

       a)Die Tatausführung erfolgt unter Ausnutzung eines gut organisierten Machtapparates (sog. „Schreibtischtäter“)

       b)Der Hintermann ruft beim Vordermann einen Irrtum hervor, der sich auf die Strafbarkeit des Vordermannes nicht auswirkt

       IV.Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen

       V.Irrtümer

       1.Error in persona des Vordermannes

       2.Der Hintermann glaubt, er sei Anstifter während er tatsächlich mittelbarer Täter ist

       3.Der Hintermann glaubt, er sei mittelbarer Täter, wohingegen der Vordermann jedoch vorsätzlich und rechtswidrig handelt

       VI.Versuch und Rücktritt

       E.Übungsfall Nr. 3

       F.Anstiftung und Beihilfe

       I.Überblick

       II.Gemeinsamkeiten von Anstiftung und Beihilfe

       1.Akzessorietät der Teilnahme

       2.Akzessorietätsdurchbrechung

       3.„Doppelter“ Teilnehmervorsatz

       III.Anstiftung

       1.Bestimmen

       a)Begriffsbestimmung

       b)Omnimodo facturus

       aa)Umstiftung

       bb)Aufstiftung

       cc)Abstiftung

       2.Vorsatz

       a)Inhalt und Umfang

       b)Exzess und error in objecto vel persona

       IV.Beihilfe

       1.Hilfeleisten

       a)Begriffsbestimmung

       b)Beihilfe durch neutrale Handlungen

       c)Sukzessive Beihilfe

       2.Vorsatz

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