Strafrecht Besonderer Teil. Olaf Hohmann
href="#ulink_dc06b290-ddbd-511b-9cfa-499da2f0f3e0">a) Einseitige, unentgeltliche Hingabe von Vermögenswerten
II. Subjektiver Tatbestand
2. Absicht der rechtswidrigen Bereicherung
III. Besonders schwerer Fall (§ 263 Abs. 3)
1. Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)
2. Vermögensverlust großen Ausmaßes und Absicht, eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlusts von Vermögenswerten zu bringen (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2)
3. Eine andere Person in wirtschaftliche Not bringen (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3)
4. Befugnis- oder Stellungsmissbrauch durch Amtsträger (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4)
5. Versicherungsbetrug (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5)
6. Subjektive Komponente, „Versuch“ und Ausschlussklausel
IV. Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (§ 263 Abs. 5)
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
§ 45. Erschleichen von Leistungen (§ 265a)
B. Tatbestand
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Konkurrenzen sowie Verfolgbarkeit
§ 46. Erpressung und räuberische Erpressung (§§ 253 und 255)
I. Erpressung (§ 253 Abs. 1)
3. Rechtswidrigkeit (§ 253 Abs. 2)
4. Besonders schwerer Fall (§ 253 Abs. 4)
II. Räuberische Erpressung (§ 255)
C. Täterschaft und Teilnahme, Versuch sowie Konkurrenzen