Handbuch Ius Publicum Europaeum. Adam Tomkins

Handbuch Ius Publicum Europaeum - Adam  Tomkins


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ist verfassungsrechtlich insoweit bedeutsam, als es seit Inkrafttreten des Human Rights Act 1998 das erste Mal war, dass ein englisches Gericht ein Gesetz, welches der Exekutive so umfangreiche Befugnisse einräumt, für menschenrechtswidrig erklärte.[120] Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht erstmals in einer Besetzung mit neun Richtern statt in der Besetzung mit fünf Richtern entschied. Mit einer Mehrheit von acht zu einer Stimme befand das House of Lords, dass der betreffende Abschnitt des Gesetzes nicht mit Art. 5 und 14 der EMRK vereinbar sei. Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Regierung bereits erkannt, dass diese Maßnahmen nicht mit Art. 5 der EMRK übereinstimmen würden und derogierte insoweit gemäß Art. 15 die Konvention. Fraglich war jedoch, ob tatsächlich eine Notstandssituation vorlag, die eine solche Derogation rechtfertigte. Die Law Lords entschieden, dass diese Frage politischer Natur sei und die Gerichte in dieser Hinsicht nicht kompetent seien. Die zweite Frage bezog sich jedoch auf die Verhältnismäßigkeit der Derogation von Art. 5, die nur ausländische Verdächtige, die nicht deportiert werden konnten, betraf. Sie erachtete das House of Lords als eine Rechtsfrage und entschied, dass der Innenminister weniger einschneidende Maßnahmen als die Internierung der Verdächtigen hätte in Betracht ziehen müssen, die Überwachung etwa, und dass das Gesetz somit unverhältnismäßig sei. Auch sei die Unterscheidung zwischen ausländischen und britischen Verdächtigen diskriminierend und verstoße gegen Art. 14 EMRK. Seit den Londoner Terroranschlägen vom 7. Juli 2005 wird die Haltung der britischen höchsten Richter in der Belmarsh-Entscheidung kontroverser denn je bewertet. Einerseits wird befürchtet, dass die Inhaftierung von zehn ausländischen Verdächtigen als Vorbereitung zu deren Ausweisung ein Rückschritt in Bezug auf die in der Belmarsh-Entscheidung hochgehaltenen Freiheitsrechte sei;[121] andererseits warnt die konservative Presse davor, dass sich die Judikative nicht zu sehr in politische Fragen einmischen solle, wenn es um die nationale Sicherheit gehe.[122]

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