Handbuch des Strafrechts. Dennis Bock

Handbuch des Strafrechts - Dennis  Bock


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genügen lässt. Leichtfertigkeit entspricht etwa dem Maßstab der aus dem Zivilrecht bekannten groben Fahrlässigkeit.[744] Leichtfertig handelt, wer die sich ihm aufdrängende Möglichkeit eines tödlichen Verlaufs aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt, wobei in die anzustellende wertende Betrachtung neben dem Umfang der Tatsachenkenntnis auch der Grad der Vermeidbarkeit einzustellen und damit zu berücksichtigen ist, inwieweit sich die Gefahr des Erfolgseintritts etwa wegen einer Opfersituation aufdrängen musste.[745] Notwendig ist somit, dass der Täter bewusst ein hohes Risiko für das Leben des Opfers eingeht; wobei die Konstitution des Opfers Berücksichtigung finden muss.[746]

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      8. Abschnitt: Schutz des Vermögens§ 30 Raub › E. Rechtsvergleich

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