Einführung in die Praxis der Strafverteidigung. Olaf Klemke
rel="nofollow" href="#ulink_bd3febb0-5ecb-5fef-bd8a-39955ed19066">Mündlichkeitsgrundsatz
4.Die Verständigung im Strafverfahren – Der Deal
b)Das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
c)Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2013
d)Verteidiger und Verständigung
5.Die Verspätung des Verteidigers
6.Das äußere Erscheinungsbild des Verteidigers
7.Das äußere Erscheinungsbild des Mandanten
8.Anwesenheit des Angeklagten
c)Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht
10.Anträge zum Beginn der Hauptverhandlung
12.Verlesung des Anklagesatzes
14.Vernehmung des Angeklagten zur Sache und ihre Surrogate
15.Einführung früherer Erklärungen des Angeklagten in die Beweisaufnahme
a)Verlesung von Vernehmungsniederschriften und die Einvernahme des Vernehmungsbeamten
16.Die Beweisaufnahme
b)Streng- und Freibeweisverfahren
c)Gerichtliche Aufklärungspflicht
d)Numerus clausus der Beweismittel
aa)Der Zeugenbeweis
(2)Ausschluss des Zeugenbeweises aufgrund der Verfahrensrolle
(a)Beschuldigter und Mitbeschuldigter
(b)Die weiteren Verfahrensbeteiligten
(3)Zeugenpflichten und deren Einschränkungen
bb)Sachverständigenbeweis
(1)Begriff des Sachverständigen
(2)Gegenstand des Sachverständigenbeweises
(3)Auswahl des Sachverständigen
(4)Ablehnung des Sachverständigen
cc)Urkundenbeweis und Augenschein
(1)Gegenstand und Unterschied von Urkunden- und Augenscheinbeweis