Einführung in die Praxis der Strafverteidigung. Olaf Klemke
und Form der Revisionsbegründung
4.Die Entscheidung des Revisionsgerichts
aa)Beschluss durch den iudex a quo
bb)Beschluss durch das Revisionsgericht
Vorwort der Herausgeber
„Klemke/Elbs“ hat zu unserer großen Freude inzwischen einen festen Platz in der Einführungsliteratur zur Strafverteidigung. Dieser verdankt sich nicht zuletzt dem konsequent durchgeführten Konzept des Buches, eine breit gefächerte Übersicht über die vielfältigen Aspekte dieser anspruchsvollen Tätigkeit zu geben.
Das erstmals im Jahre 2007 erschienene Werk wendet sich gezielt an junge Anwälte und Anwältinnen, die eine Karriere als Strafverteidiger anstreben und praktische Einstiegshilfen benötigen. Das Buch will ferner Anwälte, die nur gelegentlich mit Strafverteidigungen zu tun haben, zu dem notwendigen Wissen hinführen. Es wendet sich gleichzeitig an Referendare in der Anwaltsstation und Richter und Staatsanwälte, die die Blickrichtung der Verteidigung kennen lernen wollen. Schließlich möchte es Studierenden, die im Rahmen der reformierten Juristenausbildung die Schwerpunktbereiche „Kriminalwissenschaften/Strafrechtspflege/Strafverteidigung“ wählen, das Strafprozessrecht im Hinblick auf die Strafverteidigung vermitteln.
Seine inspirierende Anschaulichkeit und Praxisnähe gewinnt das Buch aus den Erfahrungen der Autoren, die als Strafverteidiger aktiv sind und sich nicht scheuen, ihre Sicht auf die Materie deutlich einzubringen und zu vielen streitigen Fragen eine engagierte Position zu vertreten. Die praktische Relevanz und Tragweite von Rechtsfragen erschließt sich dadurch nachdrücklicher als in eher theoretisch gehaltenen Darstellungen. Das ist ganz im Sinne der „Gelben Reihe“, die die „Praxis der Strafverteidigung“ vermitteln will. Dementsprechend ist das Buch sehr übersichtlich aufgebaut und enthält fortlaufende Hinweise auf die typischen Probleme und Fragestellungen und hierfür zahlreiche Empfehlungen. 124 Muster bieten dem Praktiker in allen Stadien des Verfahrens wertvolle Formulierungshilfen. Schließlich ist das Buch voller Hinweise auf weiterführende Literatur.
Die vorliegende 4. Auflage bringt das Werk auf den neuesten Stand. Die aktuelle Gesetzeslage und wichtige neuere Gerichtsentscheidungen sind berücksichtigt, so z. B. die aus der Sicht der Autoren höchst problematische Regelung des „opening statements“ in § 243 Abs. 5 Satz 3 StPO (s. Rn. 904 ff.) oder das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6.2.2018 (BGH NStZ 2018, 671) zur Ablehnung eines zwingenden Beweisverwertungsverbots bei Unterlassen der Belehrung gem. § 136 Abs. 1 Satz 5 StPO über den Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers (s. Rn. 324 ff.). Möge das Buch weiterhin eine breite Aufnahme finden.
August 2019
Passau
Werner Beulke
Berlin
Alexander Ignor
Musterverzeichnis
Die Zahlen verweisen auf die entsprechende Randnummer.