Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht. Peter Behrens
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Europäisches Marktöffnungs- und Wettbewerbsrecht
Eine systematische Darstellung der Wirtschafts- und
Wettbewerbsverfassung der EU
Prof. Dr. Peter Behrens, MCJ (NYU) em. o. Professor an der Universität Hamburg
Impressum
Peter Behrens hat nach dem Studium in Hamburg, Lausanne, Freiburg und Berlin seine juristische Ausbildung mit dem Referendariat in Hamburg abgeschlossen. Er wurde dort auch zum Dr. iur. promoviert (1969). Aufgrund eines Postgraduiertenstudiums an der New York University hat er den Grad eines Master of Comparative Jurisprudence (MCJ) erworben (1970). Seinen beruflichen Werdegang hat er als Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg (1971-1984) begonnen und nach der Habilitation (1984) als Universitätsprofessor an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg fortgesetzt. Er hat Gastprofessuren an den Universitten von Chicago (1984) und Michigan/Ann Arbor (1986/87) wahrgenommen. Als Lehrbeauftragter unterrichtet er in diversen in- und ausländischen Postgraduiertenstudiengängen. 1996/97 war er Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin. Seit seiner Emeritierung (2005) ist er Mitglied des Direktoriums des Institute for European Integration der Stiftung Europa-Kolleg Hamburg. Seine Forschungs- und Publikationsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Internationalen Wirtschaftsrechts, des europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbsrechts, des internationalen, europäischen und vergleichenden Gesellschaftsrechts sowie der ökonomischen Theorie des Rechts.
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ISBN 978-3-8114-4710-3
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Geleitwort
Europa dominiert immer deutlicher das Recht in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten. Mit jeder EU-Richtlinie, EU-Verordnung, bedeutendem EuGH-Urteil wird allgemeiner bewusst, dass in fast allen Kerngebieten des Rechts die wichtigen Reformanstöße aus Europa kommen, dass Europäisches Recht zunehmend alle Eckpunkte besetzt. Europäisches Recht darzustellen heißt also, die Hauptprobleme zu diskutieren, die Leitprinzipien, praktisch jedoch zugleich zunehmend: Fragen zu erörtern, in denen nationale Rechtsprechungstraditionen umgeworfen, ganze Bibliotheken Makulatur werden können. Seit 2002 gilt ein anderes Schuldrecht, seit eineinhalb Jahrzehnten ist Europa die Triebfeder für ein Aktien- und GmbH-Recht in steter Reform, die Bankrechtsarchitektur ist fast vollständig Europäisch. Seit dem Brexit ist eine noch weitere Vertiefung eine Option – bis hin zu einer „Verfassung“, vielleicht auch einer differenzierten Integration.
Längst etabliert ist eine Europäische Währung, eine Europäische Aktiengesellschaft, eine Europäische Bankenunion folgte, der Europäische Kapitalmarkt wurde komplett novelliert, die freie, europaweite Zirkulationsfähigkeit von Urteilen in allen Zivil- und Handelssachen ist längst Wirklichkeit, ein Europäischer Verfassungsdiskurs Realität. Ein Europäisches Zivil- oder Vertragsgesetzbuch wurde konzipiert, Stücke davon werden weiter diskutiert. Sogar ein Europäisches Körperschaftssteuerrecht ist zumindest angedacht. Das Wettbewerbs- und Beihilfenrecht war schon lange primär Europäisch, es ist mit seinen mächtigen Durchsetzungsmechanismen, die den Worten von Staatschefs trotzen, in aller Munde. Ähnliches gilt für das Immaterialgüter-, das Außenwirtschafts- und auch das allgemeine Bank- und Versicherungs- sowie das Umweltrecht. Dies sind inzwischen genuin Europäische Materien, in Zentralstücken auch das Arbeits- und Steuerrecht.
Europäisches Recht – zu allen Rechtsmaterien – hat längst eine Breite gewonnen, die es unumgänglich macht, zu mehr als nur einem einzigen Buch zu greifen.
Dabei ist die Reihe so aufgebaut, dass sie das jeweilige Europäische Komplementärstück zu einem klassischen Rechtsgebiet vorhält. Die Reihe bietet damit das rundum sortierte Binnenmarktpaket, wobei für den Benutzer die Gebiete ausgewählt wurden, die solch einen Binnenmarktbezug in erheblichem Umfang haben. Gegenüber dem mehrbändigen Loseblattwerk hat sie nicht nur preislich Vorteile, es wird auch die Systematik stärker betont, die Beschränkung auf das Wesentliche – wichtig in einer ausufernden und für fast alle unübersichtlichen Materie wie dem Binnenmarktrecht.
Die Dynamik ist beeindruckend, die Entwicklung gewinnt rasant an Fahrt.
Orientierung tut not. Seriöse Rechtsanwendung kann auch nicht mehr allein mit der (deutschen) Umsetzung arbeiten. Das Original, die Europäische Vorgabe, die auch im nationalen Rechtsverkehr in fast allen Fällen de facto unmittelbar Anwendung findet, muss betrachtet werden. Diese Orientierungshilfe ist am besten zu leisten, wenn der Europäische Bestand zusammenhängend und mit der nötigen Dichte dargestellt wird – vorliegend in bis zu zwölf Einzelbänden, als Vorreiter im deutschen (und auch im Europäischen) Markt.
Die Einzelbände decken die Schwerpunkte der Europäisierung ab. Sie geben dem fortgeschrittenen Studenten das Material für herausgehobene Examensergebnisse. Der Student muss im Schwerpunktfach die Europäisierung seriös studieren, will er sich in diesem wirklich auch für die Zukunft spezialisieren und das Examen mehr als durchschnittlich meistern. Bände mit rechtsvergleichenden und interdisziplinären Bezügen bereiten ihn zudem auf ein mögliches Auslandsstudium vor und helfen ihm Funktionsbezüge zu sehen oder unterstützen auch Studien im Nachbarfach. Die einzelnen Bände geben dem Praktiker – dem Rechtsanwalt, Unternehmensjuristen, Richter oder Praktiker in Behörden und Ministerien –, der vor dem Europäischen Recht nicht die Augen verschließen will, die verlässliche Ordnung und den genügend detaillierten Hinweis auf die maßgeblichen Probleme. Sie geben – als gesamte Reihe – die Zusammensicht der Materien, in denen vor allem an Europäisches Recht zu denken ist. IUS COMMUNITATIS macht also – in klassischer deutscher Lehrbuchform – das Sachrecht Europas handhabbar.
Einbezogen ist ein Band, älter, zu den geschichtlichen Grundlagen. Denn in der Tat ist die Europäische Rechtsgeschichte Grundlage für ein Europa, das zunehmend eine junge Einheit wird.
Alle Bände zum geltenden Recht der Union eröffnen zunächst umfassend das Handwerkszeug. Dargestellt ist jeweils der EG-rechtliche Bestand und das Instrumentarium, wie dieser Bestand im nationalen Rechtsverkehr wirkt. Erörtert wird jedoch ebenfalls, welche ökonomischen oder sonstigen interdisziplinären Bezüge für die jeweiligen Normen von Bedeutung sind, also was die Regeln bewirken sollen, sowie, wo Lücken verblieben sind, welche verschiedenen Modelle hier europaweit existieren und diskutiert werden. Denn Europäisches Recht