Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1. Reinhart Maurach
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Vorwort
Vorwort
Dieses Lehrbuch ist 1953 zum ersten Mal erschienen. Bis 1969 hat Reinhart Maurach vier weitere Auflagen geschaffen. Nach seiner Emeritierung übertrug er die Fortführung des Werkes an Friedrich-Christian Schroeder, der bereits an der 4. Auflage intensiv mitgearbeitet hatte. In der 6. Auflage hat er das Werk grundlegend überarbeitet, in seiner Systematik wesentlich verändert und in zwei Bände aufgeteilt (1977/81). Ab der 7. Auflage (1988/91) ist Manfred Maiwald in die Bearbeitung eingetreten. In dieser 11. Auflage haben Andreas Hoyer und Carsten Momsen größere Teile der Bearbeitung übernommen, während Manfred Maiwald aus gesundheitlichen Gründen die Mitarbeit einstellen musste.
In die vorliegende 11. Auflage mussten zunächst die seit der Vorauflage von 2009 eingetretenen umfangreichen Gesetzesänderungen eingearbeitet werden, insbesondere das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung von 2015, das 49. StÄG (Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht), das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels von 2016 und das 50. StÄG (Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung) von 2016. Außerdem wurden überall die neue Rechtsprechung und das umfangreiche neue Schrifttum eingearbeitet, wobei das Schwergewicht auf Monographien, Aufsätzen und Urteilsbesprechungen lag, während eine durchgängige Erfassung von Parallelwerken angesichts ihrer kaum noch überblickbaren Anzahl weder möglich noch sinnvoll erschien. Insgesamt blieb kaum eine Seite des Buches unverändert.
Bei der Überarbeitung wurde die von Reinhart Maurach zugrunde gelegte Methodik gewahrt und weiterentwickelt: strenge Systematisierung des Besonderen Teils durch Ordnung des Stoffes nach den betroffenen Rechtsgütern, Darstellung der historischen Entwicklungslinien, Entwicklung einer „Architektur“ zusammengehöriger Tatbestände, Einbeziehung der wichtigsten Auswirkungen des Allgemeinen Teils bei den einzelnen Tatbeständen. Darüber hinausgehend werden so weit wie möglich Grundbegriffe „vor die Klammer gezogen“. Insbesondere bei den Tatbeständen mit massenhafter Rechtsprechung und Literatur kann und will das Werk nicht mit den Kommentaren konkurrieren. Das Anliegen des Buches ist eine Bewältigung des gewaltigen Stoffes durch ein Verstehen der rechtlichen Regelungen aus ihrem historischen Hintergrund, ihrer Systematik und ihren Grundwertungen.
Unser Werk ist dasjenige Lehrbuch zum deutschen Strafrecht, das auf die längste Kontinuität zurückblicken kann. Daher enthält es Hinweise auf viele ältere Veröffentlichungen, Entscheidungen und Gesetze, die man in jüngeren Darstellungen nicht mehr findet. Wir haben diese wertvolle Quelle bewusst nur angetastet, soweit die betreffenden Zitate völlig obsolet geworden sind. Zur besseren Erschließung der zahlreichen zitierten ausländischen und historischen Gesetze wurden die diesbezüglichen Register weiter aufgegliedert. Das Buch will damit zugleich der Information über die Geschichte der deutschen Strafgesetzgebung dienen.
Die Bearbeitung der Teile des Lehrbuchs verteilt sich wie folgt:
Schroeder §§ 1, 5–7, 12, 15–17, 31–32, 36–38, 43–44, 46–47
Schroeder, fortgeführt von Hoyer §§ 2–4, 8–11, 13–14,18–23, 33, 35
Maiwald, fortgeführt von Momsen §§ 24–30, 34, 39–42, 45, 48
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum konnten bis zum April 2019 eingearbeitet werden, neueste Veröffentlichungen freilich nur noch in Form von Hinweisen. Für die Aktualisierung der kriminalstatistischen Angaben und Hilfe bei der Literaturrecherche sowie bei der Überarbeitung der Register danken wir Ulrike Will und Jannik Ziesmer (Kiel) sowie Philipp Bruckmann, Felicia Vivien Verworrn und Marco Willumat (Berlin).
Regensburg, Göttingen, Kiel, Berlin, im April 2019
Friedrich-Christian Schroeder
Manfred Maiwald
Andreas Hoyer
Carsten Momsen
Inhalt
Inhalt
I.Das Wesen des Besonderen Teils des Strafrechts
II.Die Systematik des Besonderen Teils
1. Abschnitt Straftaten gegen Persönlichkeitswerte
1. KapitelStraftaten gegen das Leben
§ 1System und Umfang des Lebensschutzes im Strafrecht
I.Die Systematik des Abschnitts „Straftaten gegen das Leben“
II.Die „Absolutheit“ des Lebensschutzes
III.Beginn und Ende des Lebens
IV.Die Unverzichtbarkeit des Lebensschutzes
V.Die Selbsttötung und die Beteiligung daran
VII.Vernichtung „lebensunwerten“ Lebens
I.Geschichte und Aufbau der vorsätzlichen Tötung
II.Der Grundtatbestand: Totschlag (§ 212)
III.Die qualifizierte Tötung: Mord (§ 211)
IV.Die Privilegierungen des Totschlags (§§ 213–216)