Verteidigervergütung. Andreas Mertens
b)Rechtskraft der Kostenentscheidung
c)Sonderproblem: vorangegangener Kostenfestsetzungsantrag
d)Kein Pauschanspruch für Wertgebühren und Auslagen
4.Nützliches und Sinnvolles
a)Begründung und Begründetheit des Antrags
c)Beschränkung auf bestimmte Verfahrensabschnitte
3.Entscheidung der Verwaltungsbehörde
1.Festsetzung gegen den Auftraggeber
2.Festsetzung gegen die Staatskasse oder andere Dritte
D.Kostenfestsetzungsantrag des bestellten Anwalts, § 55 RVG
1.Begründung des Anfalls eines bestimmten Vergütungstatbestands
2.Begründung einzelner Auslagenpositionen
VI.Rechtsmittelverfahren
E.Der Pauschantrag des Pflichtverteidigers, § 51 RVG
I.Persönlicher Anwendungsbereich
II.Voraussetzungen des Pauschanspruchs
1.Die Bedeutung der Sonderopferrechtsprechung
2.Normierung typischer „Pauschumstände“ durch das RVG
3.Im Gesetz angelegte Vereinheitlichung zu §§ 51 und 42 RVG
4.Die qualitative Aufwertung der Erstreckungswirkung, § 51 Abs. 1 Satz 4 RVG
III.Das Verfahren zur Bewilligung einer Pauschvergütung
1.Bewilligung in Abgrenzung zu Festellung
2.Zuständigkeit
a)Zuständigkeit in Strafsachen
b)Zuständigkeit in Bußgeldsachen
3.Zulässigkeitsvoraussetzungen
b)Fälligkeit der gesetzlichen Vergütung