Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mike White
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_ec6617ec-2dea-5ca9-b70b-db983f84e358">Kundenbezogene Sicherungsmaßnahmen
III.Aufgaben und Einbindung der ersten Verteidigungslinie (First Line of Defense)
D.Umsetzungsmaßnahmen und operativer Betrieb
I.Programm- und Stakeholdermanagement
II.Implementierung und operativer Betrieb
IV.Dokumentationsanforderungen
8. Kapitel Gruppenweite Umsetzung von Pflichten zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen
B.Regulatorische Anforderungen
2.EU: Geldwäsche-Richtlinien und Drittländer-RTS-Verordnung
III.Auslegungs- und Anwendungshinweise in der Kreditwirtschaft (und außerhalb)
IV.„Mutterunternehmen“ und „Gruppe“: Der Gruppenbegriff im deutschen Geldwäscherecht früher, jetzt und zukünftig
1.Der Gruppenbegriff nach dem Gesetzeswortlaut
2.„Beherrschender Einfluss“ und „Gruppe“
3.Der Primäre Normadressat „Mutterunternehmen“
4.Zwischenholdings und pragmatische Lösung in der GwG-Novelle 2019
V.Finanzunternehmen/„Industrieholdings“ in der Gruppe
VI.Zusätzliche und konkretisierende Anforderungen an die „Gruppe“ im Finanzsektor
VII.Besonderheiten für Verpflichtete außerhalb des Finanzsektors, insbesondere Güterhändler
VIII.Exterritorialer Anwendungsbefehl
I.Erstellen der gruppenweiten Risikoanalyse