Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_abe9aafe-5445-59ae-9bed-93c42abda1a6">Stand der sonstigen EU-Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema

       II.Verbote, Voraussetzungen, Verfahren und Wirksamwerden der Sitzverlegung (Art. 8 SE-VO)

       1.Verbote der Sitzverlegung

       1.1Verbot nach Art. 37 Abs. 3 SE-VO

       1.2Verbot nach Art. 8 Abs. 15 SE-VO

       1.3Ermächtigungsgrundlage zum behördlichen Einspruch gegen eine Sitzverlegung (Art. 8 Abs. 14 SE-VO)

       1.4Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein Verlegungsverbot

       2.Gemeinschaftsweite Vorgaben zu Sitz und Hauptverwaltung einer SE

       3.Verlegungsplan (Art. 8 Abs. 2 SE-VO)

       3.1Vorgesehener neuer Sitz der SE im Ausland (Art. 8 Abs. 2 S. 2 a SE-VO)

       3.2Vorgesehene neue Satzung sowie gegebenenfalls neue Firma (Art. 8 Abs. 2 S. 2 b SE-VO)

       3.3Folgen der Verlegung für die Beteiligung der Arbeitnehmer (Art. 8 Abs. 2 S. 2 c SE-VO)

       3.4Zeitplan für die Verlegung (Art. 8 Abs. 2 S. 2 d SE-VO)

       3.5Etwaige zum Schutz der Aktionäre und/oder Gläubiger vorgesehene Rechte (Art. 8 Abs. 2 S. 2 e SE-VO)

       3.6Form des Verlegungsplans

       3.7Offenlegung des Verlegungsplans

       4.Verlegungsbericht (Art. 8 Abs. 3 SE-VO)

       4.1Parallelen im deutschen Umwandlungs- und Aktienrecht

       4.2Normzweck des Verlegungsberichts

       4.3Form des Verlegungsberichts

       4.4Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte sowie Auswirkungen der Verlegung des Sitzes

       4.5Beschränkungen der Berichtspflicht

       4.6Entbehrlichkeit der Berichtspflicht

       4.7Auslegung des Verlegungsberichts

       5.Verlegungsbeschluss (Art. 8 Abs. 6 i.V.m. Art. 59 SE-VO)

       5.1Beschlussfassung

       5.2Offenlegung und Registeranmeldung

       6.Minderheitenschutz durch Barabfindungsangebot (Art. 8 Abs. 5 SE-VO i.V.m. § 12 SEAG)

       6.1Widerspruch zur Niederschrift, Ausnahmen

       6.2Entsprechende Anwendung der Vorschriften zum Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan (§§ 12 Abs. 2, 7 Abs. 2–7 SEAG)

       6.3Entsprechende Anwendung der Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien (§ 12 Abs. 1 S. 2 SEAG i.V.m. §§ 71 ff. AktG)

       7.Nachweis des Gläubigerschutzes und Bescheinigung hierüber (Art. 8 Abs. 7 SE-VO)

       7.1Berechtigte Gläubiger

       7.2Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit

       7.3Fristgerechte Geltendmachung eines Anspruchs auf Sicherheitsleistung

       7.4Glaubhaftmachung


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