Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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die gleichberechtigte Behandlung beider Fusionspartner sichergestellt. Diese Gleichbehandlung wird dadurch gefördert, dass mit der SE eine neutrale Rechtsform gewählt wird, die sogar die neutrale Sitzwahl in einem dritten Mitgliedstaat ermöglicht. Handelt es sich bei den Fusionspartnern um Konzerne, werden außerdem spätere Reorganisationsmaßnahmen erleichtert und vereinfacht. Wie bei allen SE-Gründungen ergeben sich schließlich weitere Vorteile aus der Flexibilität der Organisationsverfassung, der Flexibilität der Verhandlungslösung zur Arbeitnehmerbeteiligung und der Nutzung der SE als Marketinginstrument.

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      Die Möglichkeiten konzerninterner grenzüberschreitender Reorganisationsmaßnahmen werden durch die SE erweitert. Neben der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach der Verschmelzungsrichtlinie bietet die SE-VO eine zusätzliche Option der grenzüberschreitenden Verschmelzung, wenn für den übernehmenden Rechtsträger die Rechtsform der SE gewählt wird. Hat eine Konzerngesellschaft bereits die Rechtsform der SE, kann sie zudem grenzüberschreitend ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen. Dies ermöglicht es europäischen Konzernen, mit Hilfe der SE ihre Konzernstrukturen zu optimieren und effizienter zu gestalten.

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      Dieselben Vorteile stehen nach einer grenzüberschreitenden Unternehmensakquisition dem Erwerber zur Verfügung, um das neu erworbene Tochterunternehmen in den eigenen Konzern zu integrieren (post acquisition merger).

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      Für Unternehmen aus Drittstaaten wie bspw. den USA, Japan oder China, die in Europa durch mehrere Tochtergesellschaften präsent sind, bietet die SE-VO neue Reorganisationsmöglichkeiten.

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      Die Gründung einer Holding-SE, in die sämtliche Anteile an den Tochtergesellschaften eingebracht werden, bietet die Möglichkeit, diese Tochtergesellschaften der einheitlichen Leitung einer europäischen Zwischenholding zu unterstellen. Dadurch können die Aktivitäten des Drittstaat-Unternehmens auf europäischer Ebene besser koordiniert werden. Zudem hat die Holding-SE den Vorteil der Mobilität durch die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Sitzverlegung.

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