Markenrecht. Jennifer Fraser

Markenrecht - Jennifer Fraser


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ff – DR. JAZZ).

      (1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen können.

1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9. die nach deutschem Recht, nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland angehört, und die Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben schützen, von der Eintragung ausgeschlossen sind,
10.
11. die nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union angehört, und die dem Schutz von traditionellen Spezialitäten dienen, von der Eintragung ausgeschlossen sind,
12. die aus einer im Einklang mit deutschem Recht, mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder mit internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland angehört, zu Sortenschutzrechten eingetragenen früheren Sortenbezeichnung bestehen oder diese in ihren wesentlichen Elementen wiedergeben und die sich auf Pflanzensorten derselben Art oder eng verwandter Arten beziehen,
13.
14.

      A.Graphische Darstellbarkeit1 – 12

       I.Einführung1, 2

       II.Unmittelbare/mittelbare grafische Darstellbarkeit3 – 5

       III.Darstellung der einzelnen Markenformen6 – 12

       1.Farbmarke7

       2.Klangmarke8

       3.Riechmarke (Geruchsmarke)9

       4.Formmarke/Positionsmarke10, 11

       5.Tastmarke12

      B.Absolute Schutzhindernisse des § 8 Abs 2 Nr 1–313 – 74

       I.Abgrenzung von Freihaltungsbedürfnis an beschreibenden Angaben und Unterscheidungskraft13 – 17

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