Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn
target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_88278697-6d44-57e0-90c2-75250df6b9af">Programmierung von Malware, Anbieten von Anleitungen und Programmierungstools
6.Versenden unerbetener Werbenachrichten (Spam)
7.Mail-Filter und Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses, § 206 StGB
8.IP-Spoofing und Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB
9.Phishing und Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB
10.Inhaltsbezogene Straftaten
10.1Internet und Pornographie, §§ 184 ff. StGB
10.2Filesharing sowie Streaming und die Verletzung von Urheberrechten, §§ 106 ff. UrhG
10.3Internet und Glücksspiele, § 284 StGB
24. KapitelÜbersicht über das Vergaberecht
I.Grundstrukturen des Vergaberechts
1.Öffentlicher Einkauf als Gegenstand des Vergaberechts
2.Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers
2.1Der allgemeine Begriff des öffentlichen Auftraggebers in § 98 GWB
2.2Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten als öffentliche Auftraggeber
2.3Auftragsvergabe an und durch Tochterunternehmen
2.4Öffentliche Auftraggeber in der Rechtsprechung des EuGH
3.Verfahrensarten bei nationalen und europaweiten Vergaben
II.Ablauf ausgewählter Verfahren
1.Öffentliche Ausschreibung/Offenes Verfahren
1.3Prüfungs- und Wertungsphase
2.Beschränkte Ausschreibung/nicht offenes Verfahren
3.Verhandlungsvergabe/Verhandlungsverfahren
4.Wettbewerblicher Dialog als Beispiel für eine Sonderform eines oberschwelligen Vergabeverfahrens
4.1Gesetzlicher Rahmen des wettbewerblichen Dialogs, Unterschied zur Innovationspartnerschaft
4.2 Phasen eines wettbewerblichen Dialogs
III.Besonderheiten bei der Wertung der Angebote
2.Gewichtung von Zuschlagskriterien mittels einer Bewertungsmatrix, z.B. UfAB VI
IV.Übersicht über den Rechtsschutz in Vergabesachen
1.Primärrechtsschutz bei Überschreitung des Schwellenwertes
2.Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?
3.Sekundärrechtsschutz mit Schadensersatz in Geld
25. KapitelÜbersicht über das IT-Vertragsrecht der öffentlichen Auftraggeber
II.Kernpunkte einzelner EVB-IT und der verbleibenden BVB