Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn

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2014; Dörr/Zorn Die Entwicklung des Medienrechts, NJW 2005, 3114; Fink/Cole/Keber Europäisches und Internationales Medienrecht, 2008; Fink/Keber/Roguski Die Zukunft der Medienregulierung im Europarat, ZUM 2011, 292; Geppert/Schütz/Attendorn et al. Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl. 2013; Gersdof Der Rundfunkbegriff – Vom technologieorientierten zum technologieneutralen Begriffsverständnis, Schriftenreihe LPR Hessen, Bd. 24, 2007; Gornig Der grenzüberschreitende Informationsfluss durch Rundfunkwellen, EuGRZ 1988, 1; Grabenwarter/Pabel Europäische Menschenrechtskonvention, 6. Aufl. 2016; Grewenig Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation (TK-Review) durch die Europäische Kommission – aus Sicht des privaten Rundfunks, ZUM 2007, 96; Gundel Die EMRK und das Verbot der ideellen Rundfunkwerbung – Entwarnung für § 7 Abs. 9 RStV?, ZUM 2013, 921; Hahn Eine kulturelle Bereichsausnahme im Recht der WTO?, ZaöRV 1996, 315; Hilf/Oeter WTO-Recht, 2. Aufl. 2010; Holtz-Bacha Von der Fernseh- zur Mediendiensterichtlinie, Media Perspektiven 2/2007, 113; Holznagel Frequenzzuteilung und Rundfunkspektrum, MMR 2008, 207; Kleist/Lamprecht-Weißenborn Der europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation – Reformpläne und neue Regulierungsansätze, 2007; Kleist/Lamprecht-Weißenborn/Scheuer Audiovisuelle Mediendienste heute und morgen – Die Revision der EG-Fernsehrichtlinie, 2007; Klotz/Brandenberg Der novellierte EG-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation – Anpassungsbedarf im TKG, MMR 2010, 147; Kreile Ende territorialer Exklusivität – Der EuGH als Totengräber?, ZUM 2012, 177; Leitgeb Die Revision der Fernsehrichtlinie – Überblick über die wesentlichen geplanten Änderungen unter besonderer Berücksichtigung der Liberalisierung des Verbotes von Produktplatzierung, ZUM 2006, 837; Michel Senden als konstitutiver Bestandteil des Rundfunkbegriffs?, ZUM 2009, 453; Obwexer Der Beitritt der EU zur EMRK: Rechtsgrundlagen, Rechtsfragen und Rechtsfolgen, EuR 2012, 115; Potthast Die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste aus Ländersicht, ZUM 2009, 698; Ranke/Roßnagel Dienstleistungsfreiheit, Urheberrecht und Wettbewerbsschutz im Satellitenfernsehen, Auswirkungen des EuGH-Urteils zu territorialen Exklusivitätsvereinbarungen von Lizenzen, MMR 2012, 152; Schiwy/Schütz/Dörr Lexikon des Medienrechts, 5. Aufl., 2010; Schladebach/Simantiras Grundstrukturen des unionalen Rundfunkrechts, EuR 2011, 784; Schütz Rundfunkbegriff: Neutralität der Inhalte oder der Übertragung? Konvergenz und Innovation, MMR 2009, 228; Schwartmann Europäischer Grundrechtsschutz nach dem Verfassungsvertrag, AVR 43 (2005), 129; Schwartmann/Hentsch Falltraining im Urheberrecht, 2017; Skouris Medienrechtliche Fragen in der Rechtsprechung des EuGH, Grundrechtliche Aspekte des Medienrechts und Charta der Grundrechte der EU, MMR 2011, 423; Spindler/Schuster Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015; Stender-Vorwachs/Theißen Die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste – Fernsehrichtlinie reloaded?, ZUM 2007, 613; Streinz Europarecht, 10. Aufl. 2016; Trute/Broeml Der Verbreitungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Einspeisung und Vergütung von Programmen mit Must-Carry-Status in Kabelnetzen, MMR-Beil. 2012, 1.

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      Dass der Medien- und damit auch der Rundfunkbereich unterschiedlichsten völkerrechtlichen Vorgaben unterliegt, insbesondere auch die Europäische Union hier Regelungskompetenzen besitzt, liegt an der den Medien zugeschriebenen Doppelnatur als Kultur- und Wirtschaftsgut. In ihrer Eigenschaft als Kulturgut versorgen sie die Bevölkerung mit Informationen und dienen der Bildung, Beratung und Unterhaltung. Zugleich sind Medieninhalte aber Wirtschaftsgüter, an deren freier Verbreitung und Vermarktung Medienunternehmer ein berechtigtes und existentielles Interesse haben. Rundfunkrechtliche Regeln des Völkerrechts tragen auch vor diesem Hintergrund der Tatsache Rechnung, dass Funkwellen und Datenströme Staatsgrenzen ignorieren. Darüber hinaus betreffen völkerrechtliche Vereinbarungen die Medien in ihrer Rolle als Handelsgut und dienen dem Zweck der Vereinheitlichung technischer Standards.

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