Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn

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Fehlt es daran, sind die nationalen Wettbewerbsbehörden zuständig.[78] Im audiovisuellen Bereich kommt der Fusionskontrollverordnung besondere Bedeutung vor allem deshalb zu, weil Medienunternehmen vermehrt transnational fusionieren und sich durch Kooperationen international im Markt zu positionieren versuchen.[79] Die Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten, weitergehende Regelungen zum Schutz der Meinungsvielfalt zu treffen.

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      Die allgemeingültigen primärrechtlichen Vorgaben werden durch eine Reihe zum Teil medienspezifischer Regelungen im EU-Sekundärrecht ergänzt. Kompetenzrechtlich sind diese vor allem auf die Ermächtigung zur Rechtsangleichung nach Art. 114 AEUV (ex Art. 95 EG) und zu Maßnahmen zur Erleichterung des Dienstleistungsverkehrs nach Art. 62 i.V.m. Art. 53 Abs. 1 AEUV (ex Art. 55 i.V.m. 47 Abs. 2 EG) gestützt.

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      In enger Nachbarschaft zum Rundfunkrecht existieren im europäischen Sekundärrecht u.a. Regelwerke für das Urheber-, Telekommunikations-, Datenschutz- und IT-Recht.

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